Deutschland gibt einen aus für seine Kinder! Jeden Monat spendiert Vater Staat eine Runde: 11,90 Euro für Zigaretten und Alkohol bekommt bereits jeder Säugling zugestanden, sofern seine Eltern auf staatliche Hilfe übers Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Pech für diese zwei Millionen bedürftigen Kids und Youngsters: Für Spielzeug gönnt ihnen der Staat pro Monat nur 68 Cent, für einen Schulausflug zero. Auf ein Fahrrad sollten sie am besten schon vor ihrer Geburt sparen, mit den im Regelsatz vorgesehenen 1,04 Euro. Und ab dem 23. eines jeden Monats sollten die lieben Kleinen lieber gar nichts mehr essen. Dann nämlich, haben Gesundheitswissenschaftler errechnet, ist ihr Hartz-IV-Budget zumindest für eine gesunde Ernährung aufgebraucht.
So absurd, so willkürlich und so zynisch buchstabiert sich die geltende Logik des Hartz-IV-Regelsatzes für Minderjährige, die das Bundessozialgericht am Dienstag mit einer klatschenden Ohrfeige für den Gesetzgeber als verfassungswidrig kassiert hat. Die Politik müsste vor Scham unter den Teppich kriechen über dieses vernichtende Urteil. Denn nun wird sich das Bundesverfassungsgericht höchstselbst mit dem Fall beschäftigen müssen. Eine politische Blamage! Wie bei der Pendlerpauschale. Nur viel schlimmer. Denn dieses Mal geht es um die grundsätzliche Frage, ob dieses Land die Schwächsten unter den Ärmsten, die Kinder, ausreichend und angemessen versorgt mit dem Lebensnotwendigen.
Vor dem Kadi steht zugleich die Frage, warum erst ein Gericht den Klagen von Eltern und Experten Gehör verschaffen musste. Gewusst haben es nämlich alle, dass es wirklichkeitsfremder, zynischer Murks war, als unter der rot-grünen Bundesregierung beschlossen wurde: Bedürftige Kinder, vom Säugling bis zum Teenager, werden einfach wie Zwei-Drittel-Erwachsene behandelt. Egal ob sie noch in den Windeln liegen oder alle zwei Monate in ein größeres Paar Schuhe reinwachsen, ob sie einen Schulranzen brauchen oder Nachhilfeunterricht - der Hartz-IV-Regelsatz billigte ihnen stets 60 Prozent dessen zu, was ein Erwachsener kriegt, und das ist wenig genug. Gewiss, an dieser starren Sozialstaatsarithmetik, die die spezifischen Bedürfnisse von Heranwachsenden ignoriert, ist kein Kind verhungert. Aber die Regelsätze reichen hinten und vorn nicht - geknapst wird in den betroffenen Familien vor allem an Bildung, Kultur und sozialem Leben für Kinder.
Auch die Bundesregierung wusste, dass die Kinderregelsätze am realen Bedarf vorbeigehen. Der Bundesrat hat sie erst vergangenes Jahr in seltener Einstimmigkeit zu Korrekturen aufgefordert. Doch Union und SPD saßen das Problem aus. Dann flickschusterten sie ein Schulbedarfspaket zusammen, das nicht einmal die für andere geltende Kindergelderhöhung aufwiegt und mit der 10. Klasse endet. Und pünktlich zur Schelte durch die Richter hat das Kabinett im Konjunkturpaket II für 800 000 Hartz-IV-Kinder ein bisschen nachgewerkelt. Sieben- bis 13-Jährige erhalten eine kleine Aufstockung von 35 Euro. Doch so sehr sie es versucht, damit wird sich die Regierung vor der Richter-Ohrfeige nicht wegducken können. Dass der Fall in Karlsruhe landet, ist zwar keine Garantie, dass arme Kinder bald mehr Geld kriegen. Aber es ist eine Auflage, dass die Politik von Grund auf prüfen muss, was sie wirklich brauchen.
Seit Februar 2010 laufen Bauarbeiten am Stuttgarter Bahnhof. Diskussion, Hintergründe, Fotostrecken und mehr im FR-Spezial.
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