Wenn einer so an der katholischen Kirche gelitten hat wie Hans Küng, dann weiß er sehr genau, wo der Apparat selbst seine wunden Punkte hat. Der Schweizer Theologe, der 1979 auf Betreiben des Vatikans die kirchliche Lehrbefugnis verlor, betrachtet den Umgang Roms mit Kindesmissbrauch durch Geistliche als systematische Verschleierung - und Joseph Ratzinger als obersten Vertuscher.
Hat der heutige Papst Benedikt XVI. im Jahr 2001, damals noch als Chef der Glaubenskongregation, denn nicht das Dekret "De delictis gravioribus" (Über besonders schwere Vergehen) erlassen? Es schreibt den Bischöfen weltweit vor, jeden Fall von Kindesmissbrauch nach Rom zu melden. Es behält der Glaubenskongregation die Sanktionierung der Täter vor. Und es belegt das Verfahren mit dem "secretum pontificium", der höchsten Stufe strafbewehrter Geheimhaltung nächst dem Beichtgeheimnis.
Damit - und das weiß der beschlagene Theologe Küng - hat sich Ratzingers einstige Behörde den Schwarzen Petrus selbst in die Karten gesteckt: Der Vatikan sitzt auf allen Informationen, und er hält den Daumen auf den Informationsfluss. Da mögen Kirchenrechtler wie der Trierer Professor Peter Krämer noch so sehr darauf verweisen, dass die Meldepflicht Mauscheleien einzelner Bischöfe verhindern und das "secretum" den Opfern, aber auch Beschuldigten größtmögliche Vertraulichkeit sichern solle.
In der öffentlichen Wahrnehmung umgibt sich der Vatikan mit einer Mauer des Schweigens. Das lateinische Vokabular tut ein Übriges. Man muss nicht Dan Brown oder das Krimi-Duo Monaldo & Sorti gelesen haben, um beim Klang der Worte "secretum pontificium" einen leisen Schauer zu spüren. Zu dieser Selbstvernebelung passt auch, dass das von Küng erwähnte Dekret offiziell nur im lateinischen Original vorliegt. Wer bei der Deutschen Bischofskonferenz auch nur nach einer Arbeitsübersetzung fragt, beißt auf Granit.
Nun lassen weder Dekret noch Secretum zwingend den Schluss zu, die Kirche schotte sich als Parallelgesellschaft mit eigenen Rechtsnormen und eigener Strafverfolgung vom Rest der Welt ab. Das kirchliche Gesetzbuch zumindest verweist, wie Krämer betont, in Canon 22 auf die Zuständigkeit des Staats, wo dessen Normen im Raum der Kirche verletzt werden. Konkreteres zur Kooperationspflicht der Kirche aber fehlt ebenso wie eine echte Gewaltenteilung. Und was helfen am Ende die schönsten Paragrafen, wenn das Vertrauen in die Handelnden fehlt? Der Vatikan, sagt die Münsteraner Sozialethikerin Marianne Heimbach-Steins, habe den Schutz der Institution Kirche und des Klerus systematisch über die strafrechtliche Verfolgung der Täter und das Wohl der Opfer gestellt. Der jüngst bekanntgewordene Fall aus den USA belegt dies eindrucksvoll.
Noch unerbittlicher richtet Hans Küng die Spitze seines Angriffs auf den Papst persönlich: Kein anderer habe von Amts wegen so viel über die Missbrauchsfälle gewusst. Damit bringt Küng den einstigen theologischen Kumpanen und späteren Kontrahenten ins "Minister-Dilemma": Entweder Ratzinger wusste um das Ausmaß des Skandals, ohne mit aller Macht dagegen vorzugehen; dann ist er Teil eines Systems der Täter. Oder er wusste es nicht; dann hat er als Behörden-Chef versagt. Beides lässt den Mann in der weißen Soutane schlecht aussehen. Auch das weiß Küng.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
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