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Analyse zum Verbot der Kurdenpartei: Parteienfriedhof Türkei

Seit das türkische Verfassungsgericht die kurdische DTP verboten hat, ist es mit dem Frieden im Land vorbei. Ein schöneres Weihnachtsgeschenk kann es für die Radikalen aller Couleur kaum geben. Von Gerd Höhler

Gerd Höhler ist Korrespondent der Frankfurter Rundschau für Griechenland, Zypern und die Türkei .
Gerd Höhler ist Korrespondent der Frankfurter Rundschau für Griechenland, Zypern und die Türkei .
Foto: FR

Jene, "die Frieden wollen, werden als Terroristen abgestempelt." So kommentierte Ahmet Türk, Vorsitzender der kurdischen Partei für eine Demokratische Gesellschaft (DTP), die Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts, seine Partei zu verbieten.

Mit dem Frieden ist es tatsächlich erst einmal vorbei, seit die elf Verfassungsrichter am Freitagabend die DTP wegen "separatistischer Aktivitäten" und Verbindungen zur verbotenen Guerillaorganisation PKK verboten hat. "Rache" und "Blut für Blut" riefen die Demonstranten, die an diesem Wochenende in den Städten der Kurdenregion zu Tausenden auf die Straßen gingen. Es blieb nicht bei zornigen Sprechchören. Vielerorts lieferten sich junge Kurden Straßenschlachten mit der Polizei. Der Konflikt eskaliert.

Ein schöneres Weihnachtsgeschenk hätten die elf Verfassungsrichter der militanten PKK gar nicht machen können. Das Verbot der DTP wird Tausende junge Kurden zur Guerilla in die Berge treiben. Wenn man politisch, im Parlament in Ankara, nicht mehr für seine Rechte streiten kann, bleibt nur der bewaffnete Kampf - so zumindest wird es vielen Kurden jetzt vorkommen. Auch die Scharfmacher auf der anderen Seite, die ultra-nationalistischen Türken, können mit dem Richterspruch zufrieden sein. Ihnen gelten die Kurden ohnehin als rückständige "Bergtürken".

Für Premierminister Tayyip Erdogan, dessen islamisch-konservative Regierungspartei AKP erst im Sommer 2008 vor dem Verfassungsgericht ganz knapp einem Verbot wegen angeblicher fundamentalistischer Bestrebungen entgangen war, ist dieses Urteil ein schwerer Rückschlag. Er kommt nun nicht nur in Erklärungsnot gegenüber den USA, die bereits zu "extremer Zurückhaltung" bei der Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten mahnten, und der EU, die durch ihre Ratspräsidentschaft das Verbot ebenfalls kritisierte.

Die Entscheidung der Verfassungsrichter wirft vor allem Erdogans Bemühungen um eine friedliche Lösung der Kurdenfrage weit zurück. Sie stärkt jene militanten Kräfte in der verbotenen PKK, die auf Gewalt und Terror als Mittel des politischen Kampfes setzen. Damit verschärft sich der ethnische Konflikt.

Premierminister Erdogan und die Führer der anderen bürgerlichen Parteien sind keineswegs unschuldig an dieser Eskalation. Ihnen war die DTP wegen ihres ethnischen Profils seit jeher ein Dorn im Auge. Politisch konnte oder wollte man sich mit der DTP nicht auseinandersetzen. Deshalb kommt das Verbot den anderen Parteien durchaus gelegen.

Seit dem Ende der Militärdiktatur 1983 hat das türkische Verfassungsgericht nun bereits 19 politische Parteien verboten, darunter vier kurdische. Die Richter stützen sich dabei auf die türkische Verfassung - ein Grundgesetz, das noch aus der Ära der Militärherrschaft stammt und die Handschrift der Generäle trägt. Bisher brachten die politischen Parteien nicht den politischen Willen und nicht den Konsens auf, diese durch und durch undemokratische Verfassung zu ersetzen.

Das zeigt: Die Türkei ist noch längst nicht zur Demokratie zurückgekehrt. Gestern die kurdische DEP, heute die DTP, morgen vielleicht die nächste politische Gruppierung: So lange die Türkei ein Parteienfriedhof ist, bleibt der EU-Beitritt in weiter Ferne.

Autor:  Gerd Höhler
Datum:  13 | 12 | 2009
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