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03. September 2012

Angriffe in Rostock, Berlin und Zwickau: Der Landfriede muss geschützt werden

 Von 
Ein Teilnehmer eines Flashmobs in Berlin mit einer Kippa. Foto: dapd

In den zurückliegenden Tagen haben wir Angriffe auf den Landfrieden in Rostock, Berlin und Zwickau erlebt. Die Beispiele verdeutlichen, dass die Grundrechte stets verteidigt werden müssen.

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Vergangene Woche ereigneten sich drei verschiedenartige Angriffe auf dasselbe lebenswichtige Rechtsgut: den Landfrieden. In Rostock-Lichtenhagen sägten Linksradikale die von nichtradikalen, aber demokratischen Rostockern frisch gepflanzte Friedenseiche ab (Grund: „Symbol für Deutschtümelei“); in Berlin schlugen vier Jugendliche offenbar arabischer Herkunft einen Rabbiner mit halb verdeckter Kippa nieder (Grund: „Jude“); in Zwickau fielen zehn junge Männer im Tanzcafé Eden ein, grölten „Heil Hitler!“ und verprügelten einen Iraner und den Türken Hakki Gönce, der mit erheblichen Verletzungen im Krankenhaus liegt (Grund: „Kanaken raus!“). Obwohl in allen drei Fällen zahlreiche Mitwisser und Zeugen vorhanden sind, tappt die Polizei hier wie dort im Dunkeln.

Der Begriff Landfrieden steht für die jahrhundertelange Mühe, jedem einzelnen Menschen und jeder Menschengruppe Rechtssicherheit und Unversehrtheit zu garantieren. Das geschah und geschieht mittels Strafnormen, staatlichem Gewaltmonopol und unabhängigen Gerichten. So konnten Faustrecht und Willkür zurückgedrängt werden. Hegel sagte es 1802 so: „Im Zustande vor dem Landfrieden schlug der Beleidigte oder Eroberungslustige geradezu drein.“ Geschichtsoptimistisch wie unser schwäbisch-preußischer Rechtsphilosoph war, meinte er, der Landfriede sei gesichert, sobald die „oberste Staatsgewalt ein Gesetz gibt“. Wir wissen es heute besser. Anders als der Hausfrieden, muss der Landfrieden stets verteidigt werden.

Ruf nach "Geld, Geld, Geld!"

Die Untaten von Rostock, Berlin und Zwickau weisen Unterschiede in den Zielen auf und, was Rostock betrifft, in der Wahl des Mittels, aber einiges haben sie gemein. Die Täter verletzten mehrere Grundrechte anderer. Sie agierten in Gesinnungsgemeinschaften und aus weltanschaulichen Motiven. Ihre aggressiven Akte verübten sie nicht gegen Individuen, mit denen ein spezieller Streit entstanden war, sondern gegen Angehörige einer als feindlich oder als andersdenkend angesehenen Gruppe. Damit schädigten sie das auf zivile Konfliktregelung bedachte Zusammenleben aller. Sie förderten den Großgruppenhass, der ein Gemeinwesen dauerhaft unterhöhlen kann.

Was ist zu tun? Unsere Nationalexperten für Radikalismus verordnen der einen Gruppe von Tätern Unterweisung darüber, wie schändlich der Antisemitismus ist; der anderen soll der Ausländerhass abtrainiert und der dritten gepredigt werden, dass links sein, nur so lange prima ist wie nicht zu Mitteln der Gewalt gegriffen wird. Folglich sollen Lehrer mehr über den Holocaust lernen, zudem eine Studieneinheit über Xenophobie besuchen und eine weitere über Toleranz.

Die Experten für die jeweilige Fallgruppe tun so, als ob es an den Lehrern läge, und rufen: „Geld, Geld, Geld!“ Doch wird das nichts helfen. Antisemiten, Fremdenfeinde, Tierschützer, religiöse Fundamentalisten oder Weltverbesserer, die meinen, der Zweck heilige die Mittel, lassen sich nicht abschaffen und nur selten belehren. Es geht darum, Grenzen zu ziehen und die Verletzung des Landfriedens aus politischen und weltanschaulichen Motiven – insbesondere das Schlagen, Treten und Morden von Menschen, weil sie nicht der eigenen, sondern einer anderen Gruppe zugerechnet werden – unnachsichtig zu verfolgen und hart zu bestrafen.

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