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Analyse: Auch Landschaftspflege genannt

Der 9. Dezember soll global den Kampf gegen Korruption bestärken. Deutschland bedarf dieses Anstoßes: Für Politiker gelten äußerst lasche Vorschriften.

Korruption ist ein schillerndes Phänomen. Diese Verhaltensweise haben wir den Menschen seit dem Altertum nicht ausgetrieben, und das wird auch nie geschehen. Immer wird es jemanden geben, der versucht, mit illegalen – oder zumindest illegitimen – Mitteln schnelles Geld zu verdienen oder verführerische Vorteile einzuheimsen. Dagegen helfen nur Kontrolle, Transparenz und „anständige“ Gesetze. Bei Letzterem gibt Deutschland derzeit aber kein gutes Bild ab: Vor der Weltöffentlichkeit stehen wir beschämend da. Für uns ist der von den Vereinten Nationen ausgerufene Tag gegen Korruption kein Grund zum Feiern: Unsere Politiker müssen nachsitzen und endlich ihre Hausaufgaben machen.

Am 9. Dezember 2003 unterzeichnete die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Mexiko feierlich eine UN-Konvention gegen Korruption. Vor sieben Jahren. Getan hat sich hierzulande faktisch nichts. Das liegt an Deutschlands Politikern, die sich in eigener Sache gegen eine Verschärfung des Strafrechts wehren. Sie müssten der Konvention zufolge ähnlich streng wie Beamte behandelt werden. Denen muss man nicht einmal Bestechlichkeit nachweisen; sie machen sich schon schuldig, wenn sie einen Vorteil annehmen.

Für Volksvertreter gelten äußerst lasche Vorschriften. Im Paragraf 108e des Strafgesetzbuchs ist die sogenannte Abgeordneten-Bestechung geregelt. Ein Gummi-Paragraf: Es muss nachgewiesen werden, dass jemand in einer ganz konkreten Situation die Stimme eines Abgeordneten gekauft hat. Eine finanzielle „Landschaftspflege“, wie sie in vielen Korruptionsfällen üblich war und ist, reicht dafür nicht aus. Deshalb kommt es auch so gut wie nie vor, dass jemand nach dieser Vorschrift bestraft wird. Ermittler schrecken sogar oft davor zurück, in entsprechenden Verdachtsfällen akribisch zu ermitteln; nicht nur, weil es politischen Druck geben könnte, sondern auch weil die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung gegen null tendiert.

Von 140 Staaten, die die UN-Konvention seinerzeit unterzeichneten, haben mehr als 100 die Vorschriften bereits in nationales Recht umgesetzt. Nur Deutschland duckt sich weg und sitzt das Problem aus. Die USA, China, Frankreich, Großbritannien, Schweden oder sogar Südafrika stehen inzwischen bei der Bekämpfung politischer Korruption glaubwürdiger da als die Bundesrepublik. Anti-Korruptions-Organisationen wie Transparency International fordern gebetsmühlenartig die Ratifizierung der Konvention. Auf weltweiten Tagungen gibt es dafür Applaus, bei Deutschlands Politikern genervtes Kopfschütteln und in weiten Teilen der Bevölkerung gelangweiltes Wegschauen.

In Sachen politischer Korruptionsbekämpfung gibt es eine große Koalition der Unvernunft. Ministerin Zypries hat es weder unter Rot-Grün noch unter Schwarz-Rot geschafft, das deutsche Strafrecht, wie international versprochen, anzupassen. Ihre FDP-Nachfolgerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger scheint in dieser Sache unter Schwarz-Gelb ebenso wenig Fortune zu haben. Korruption und ihre Bekämpfung sind eben immer auch ein Spiegel der gesellschaftlichen Entwicklung. Max Weber hat Politik als „Bohren dicker Bretter“ bezeichnet. Dieses Brett ist besonders dick.

Wer da bohrt, trifft stets auf erheblichen Widerstand. Schließlich ist es gar nicht so lange her, dass Deutschland sein Wirtschaftswunder mit der augenzwinkernden Hinnahme von Korruption befeuerte. Bis in die 1990er Jahre waren Schmiergeld-Zahlungen als „nützliche Aufwendungen“ steuerlich absetzbar. Fälle wie Siemens, Daimler oder MAN zeigen, dass Bestechung als adäquates Mittel zur Jagd nach lukrativen Aufträgen genutzt wurde. In Rathäusern von Frankfurt am Main über Wuppertal bis Köln musste man feststellen, dass sich gerade in Baubereichen üble Netzwerke der Vorteilsnahme und -gewährung etabliert hatten. Gegen solche Beziehungen der Korruption wird inzwischen intensiver vorgegangen. Nur der Bereich der Politik bleibt weitgehend unbehelligt.

Aber das Bohren dieses Bretts macht Sinn. Unsere Volksvertreter hatten sich lange dagegen gewehrt, die Vorschriften über Parteispenden zu verschärfen. Sie wollten nicht, dass die Nebeneinkünfte der Abgeordneten öffentlich gemacht werden. In beiden Fällen mussten sie einlenken. Nun wollen sie also nicht, dass Ermittler ihnen strenger auf die Finger schauen: dass dubiose Geldzahlungen an Politiker, ihre Parteien oder ihnen nahestehende Vereine nachhaltig untersucht und auch sanktioniert werden können. Menschlich ist das verständlich, für das demokratische Gemeinwesen ist das aber kein gutes Vorbild. Der Schwebezustand der UN-Konvention muss ernsthaft angegangen werden: Das Bundesjustizministerium steht in der Pflicht, endlich eine entsprechende Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Mit jedem Jahr des Wartens stellt sich unser Land weiter international ins Abseits.

Frank Überall ist Politikwissenschaftler und freier Journalist in Köln. Er hat über den „Klüngel in der politischen Kultur Kölns“ (Bouvier Verlag) promoviert und lehrt an der Fachhochschule Düsseldorf.

Autor:  Frank Überall
Datum:  8 | 12 | 2010
Kommentare:  5
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