Das Urteil ist eine Provokation - werden die Lebensschützer rufen. Das Urteil war unvermeidlich - wird das Leben erwidern. Hier wird das kranke Leben zu unwertem Leben erklärt und das unwerte Leben zum Tode verurteilt - so wird sich die Stimme der Moral vernehmen lassen. Aber die Vernunft wird fragen: Ist es moralisch, von den Menschen das Erdulden einer Belastung zu verlangen, die sie unter allen Umständen überfordern muss?
Es ist erfreulich, dass sich das Recht auf die Seite des Lebens und der Vernunft geschlagen hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil getan, wonach Ärzte bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Erbschäden im Reagenzglas befruchtete Eizellen untersuchen, nur die gesunden für eine künstliche Befruchtung auswählen und Embryonen mit einem genetischen Defekt verwerfen dürfen.
Der BGH hat richtig entschieden: Das Embryonenschutzgesetz von 1990 kann die Präimplantationsdiagnostik schon deshalb nicht verbieten, weil es diese Diagnostik bei Inkrafttreten des Gesetzes noch gar nicht gab.
Schwerer aber wiegt, dass jede andere Entscheidung zum sprunghaften Anstieg der Abtreibungen führen würde. Müssten Embryonen auch bei genetischen Belastungen der Eltern ohne Untersuchung übertragen werden, würden sich etliche Schwangere später zum Abbruch entschließen, sobald die schwere Behinderung des Kindes - mit derselben Diagnostik - erwiesen wäre. Eine solche Konsequenz billigend in Kauf zu nehmen, hätte mit Moral und Lebensschutz nichts, aber sehr viel mit justizieller Unvernunft zu tun.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
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