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Leitartikel zu Politik und Moral: Der Fall Boetticher und die Tugendwächter

Ein CDU-Politiker hat eine Liebesbeziehung zu einer 16-Jährigen. Das ist nicht illegal, geht uns nichts an und hat mit Politik nichts zu tun. Der Rummel sagt aber viel über die CDU.

In den Vereinigten Staaten sind derlei Episoden an der Tagesordnung: Ein Politiker, bisher stets makellos im Auftritt, ein Vorbild für Jung und Alt, moralisch sauber, oft tiefgläubig und persönlich anscheinend ohne Fehl und Tadel, politisch immer korrekt, kurzum ein Politiker, der unangreifbar ist für Freund und Feind, wird bei einer sexuellen Affäre erwischt. Von der zur Schau getragenen weißen Weste bleibt nichts – der Saubermann ist entkleidet, er steht, im wahrsten Sinne des Wortes, nackt da. Das Wahlvolk der Tugendwächter blickt wohlig fasziniert auf diese Entblößung. Ein Doppelleben, Lust, Ausschweifung, Entgleisung, Disziplinlosigkeit erlaubt sich der Zuschauer vielleicht gerne selbst, heimlich versteht sich, Politikern aber keinesfalls. Der Rücktritt ist unvermeidlich. Moral und mit ihr verbunden Religion sind in Amerika längst eine Kategorie der Politik.

In Deutschland ist das Privatleben von Politikern bislang nur selten Gegenstand öffentlicher Erörterung und erst recht nicht Anlass für die Beurteilung ihrer Arbeit. Seitensprünge, uneheliche Kinder, Erst- und Zweitfrauen oder -männer, libidinöse Eskapaden oder besondere sexuelle Vorlieben sind zwar gelegentlich Gegenstand von Gerüchten, bieten wunderbaren Stoff für Klatsch und Tratsch. Ein Rücktrittsgrund aber sind sie, soweit die Grenze des Legalen nicht verletzt wird, so gut wie nie. Das Beispiel Horst Seehofer belegt das eine, das Beispiel Jörg Tauss das andere. Das letzte große Tabu, die Homosexualität, die Politiker lange Zeit erpressbar und damit politisch untragbar machte, ist keines mehr. Solange der Politiker sein Metier beherrscht, solange er seine Arbeit tut, solange er keine Gesetze bricht, kann er leben, wie er will.

Völlig legal

Und jetzt das – Christian von Boetticher von der schleswig-holsteinischen CDU verzichtet auf seine Spitzenkandidatur für die Landtagswahl, weil er vor zwei Jahren eine Liebesbeziehung mit einer 16-Jährigen hatte. Musste das sein? Von Boetticher hat weder gegen ein Gesetz verstoßen noch ein Verbrechen begangen. Zwar war seine Freundin minderjährig, aber die Beziehung zwischen einem 38 Jahre alten Mann und einer 22 Jahre jüngeren Frau ist völlig legal. Es gab keinen Missbrauch, seine Freunde und Bekannten wussten Bescheid, offensichtlich waren selbst die Eltern des Mädchens im Bilde, und, soweit wir wissen, stand die 16-Jährige auch in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu diesem Mann.

Das pralle Leben ist verlockend, das Leben ist widersprüchlich, und Politiker, die mitten im Leben stehen, etwas davon verstehen (zumindest wünschen wir sie uns so), geraten eben auch in Widersprüchlichkeiten: Vielleicht spricht es nicht für die persönliche Reife von Boettichers, dass er sich so hinreißen ließ und eine Zuneigung zu einer so jungen Frau entwickelte und sogar auslebte. Eine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen zwei Menschen mit so unterschiedlich viel Lebenserfahrung und in so verschiedenen Lebenssituationen ist eher unwahrscheinlich (aber auch nicht ausgeschlossen). Wir können das nicht wissen, wir müssen es auch nicht wissen.

Denn was hätte all das mit Politik zu tun? Nichts. Einen sachlichen Grund, warum dieser Mann nicht Ministerpräsident werden kann, gibt es nicht. Verständlich wird von Boettichers Rückzug von allen Spitzenämtern – er will nur noch sein Landtagsmandat behalten – vor allem aus parteiinternen Gründen. Schließlich wollte von Boetticher für jene Partei antreten, die sich selbst bisher am schärfsten als Verfechterin bürgerlicher Werte wie Familie, Treue, Disziplin, Glaubwürdigkeit und Moral inszeniert. Der Politiker sollte, so das christlich-konservative Selbstverständnis, Repräsentant dieser Werte, er sollte ein Vorbild sein und sorgsam mit seiner Macht umgehen.

Die CDU hat in den vergangenen Jahren viele Wertedebatten geführt und viele für sie identitätsstiftende Normen ablegen müssen: Sie hat die rechtliche Angleichung nicht-ehelicher und ehelicher Beziehungen und derer Kinder hingenommen, sie hat die Homo-Ehe offiziell akzeptiert, sie musste die Verselbstständigung der Frauen als Herausforderung annehmen und Scheidungen als Normalität betrachten. Alles ist möglich, die Freiheit in privaten Beziehungen ist grenzenlos.

Keine Partei hat mit der Liberalisierung unserer Gesellschaft so viel Mühe wie die Union. Sie ist durch diesen Prozess in eine tiefe Identitätskrise geraten. Ein Wahlkampf für von Boetticher, der das Moralempfinden verunsicherter Konservativer verletzte, wäre gerade in dieser Situation der eigenen Klientel wohl nicht zuzumuten. Christian von Boetticher darf insofern als Opfer christdemokratischer Tugendwächter gelten. Amerika lässt grüßen.

Autor:  Jutta Kramm
Datum:  16 | 8 | 2011
Kommentare:  18
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