Der Völkermord in Ruanda beschäftigt jetzt zum ersten Mal auch Deutschland. Am 21. August 2001 landete Onesphore R. an Bord einer Lufthansa-Maschine in Frankfurt. Er musste ein wenig dafür kämpfen, doch er bekam Asyl. Die Nachbarn in seiner neuen Heimat lernten ihn als gläubigen Christen und liebenden Familienvater kennen. Was ihrem Freund aus Afrika nun vorgeworfen wird, können sie nicht glauben.
Seit drei Monaten steht R. in Frankfurt vor Gericht. Während des Völkermords in Ruanda soll er 1994 mehrere Massaker angeordnet und beaufsichtigt haben, bei denen mehr als 3700 Menschen ermordet wurden. Doch muss sich Deutschland mit Verbrechen befassen, die vor 17 Jahren über 6000 Kilometer entfernt begangen wurden? Es muss. Schließlich darf die Bundesrepublik nicht zulassen, dass sich Völkermörder hier sicher verstecken können.
Zu lange hat sich der deutsche Staat schwer damit getan, diese Botschaft klar nach Afrika zu senden. Die Bundesregierung wollte Onesphore R. nicht an Ruanda ausliefern, die Prozesse dort seien nicht immer fair. Das internationale UN-Tribunal zu Ruanda befasst sich hingegen nur mit den Hauptverantwortlichen. Die Bundesanwaltschaft musste daher dem Weltrechtsprinzip folgen und die Ermittlungen übernehmen. Für Taten, die vor 2002 begangen wurden, kann sie sich dabei auf das Strafgesetzbuch stützen. Sie muss aber nicht nur nachweisen, dass sich der Angeklagte an Massakern beteiligt hat, sondern auch, dass die Mörder eine ganze Volksgruppe ausrotten wollten.
Doch die Beamten beschränkten ihre Ermittlungen allein auf Europa. Entsprechend dünn war die Beweislage, R. wurde aus der Haft entlassen. Im Dezember 2009 flogen die Ermittler dann selbst nach Ruanda. Mit Hilfe der Behörden dort trugen sie zahlreiche Zeugenaussagen zusammen. Ab diesem Mittwoch wird das Oberlandesgericht damit beginnen, die Ruander zu vernehmen. Erst mit ihren Aussagen wird sich zeigen, ob R. wirklich am Völkermord beteiligt war. Bislang konnte nämlich nicht einer der 21 vernommenen Zeugen etwas zu den Taten sagen. Doch ihre Aussagen haben mehr als deutlich gemacht, warum Deutschland sich auseinandersetzen muss mit der systematischen Tötung von 800.000 Menschen in einem Land, das gerade mal so groß ist wie Hessen.
Nach dem Völkermord flohen die Verantwortlichen in den Kongo. Dort gründeten die Hutu-Extremisten eine Exilpartei. Onesphore R. wurde später ihr Vizepräsident. Vor allem in Deutschland, Frankreich und Belgien sind die Ideologen des Völkermords bis heute aktiv – und geben sich alle Mühe, ihr Schicksal als Verfolgte der Tutsi darzustellen. Dabei sind diese Kategorien ziemlich willkürlich. Ihren Ursprung haben die Bezeichnungen nämlich in einer eher wirtschaftlichen Unterscheidung: Hutu wurden die Bauern genannt, Tutsi die Vieh züchtende Elite.
Als die deutschen Kolonialherren Ende des 19. Jahrhunderts nach Ruanda kamen, sahen sie diese Unterscheidung durch ihre rassistischen Brillen. Aus Klassen wurden Ethnien. Als Belgien die Kolonie nach dem Ersten Weltkrieg übernahm, wurde die ethische Zugehörigkeit in den Pass eingetragen. Während des Völkermords 1994 richteten die Hutu-Milizen Straßensperren ein. Wer in seinem Ausweis als Tutsi bezeichnet wurde, musste das oft mit dem Leben bezahlen.
Erste Anzeichen für einen drohenden Völkermord waren in Ruanda schon Wochen vorher zu spüren. Die dortige UN-Mission forderte daher damals auch von Deutschland, die ruandische Polizei besser auszurüsten, um für Unruhen gewappnet zu sein. Die Bundesregierung lehnte dies ab. Schon seit Jahren engagierte sich Deutschland in Ruanda. So studierte auch Onesphore R. in den 1980er Jahren über ein Austauschprogramm in Trier. Nach seiner Rückkehr in die Heimat arbeitete er mit deutschen Entwicklungshelfern zusammen. Sie bauten eine Brücke. Nach dem Völkermord setzte Deutschland die Entwicklungshilfe fort. Bis heute werden in der ehemaligen Kolonie so auch deutsche Interessen vertreten.
Für ein friedliches Zusammenleben in Ruanda ist es ungemein wichtig, dass nun auch ein deutsches Gericht die Vergangenheit aufarbeitet. Bis heute leugnen extremistische Hutu, dass es wirklich einen geplanten Völkermord gab. Vielmehr, so argumentieren sie, habe sich die Angst vor der vorrückenden Tutsi-Armee spontan in all der Brutalität entladen. Es gibt reichlich Belege, die das widerlegen. Solange aber nur ruandische Gerichte dies feststellen, wird die These der Leugner fortleben.
Ruandas strikter Umgang mit Leugnern des Genozids bietet Kritikern stetig neue Anknüpfungspunkte. Dass ein deutsches Gericht sich jetzt mit dem Völkermord beschäftigt, hilft einer Politik der Versöhnung – auch wenn Onesphore R. unschuldig sein sollte. Das kann zwar die deutsche Mitschuld an 800.000 Toten nicht schmälern, aber es kann dem aufkeimenden Frieden in einer von Kriegen zerrütteten Region ein wenig helfen.
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