Man kann es so halten wie die USA. Man kann einen mutmaßlichen Massenmörder von einem Killerkommando erschießen lassen – das erspart den lästigen Prozess. Gemessen am weltweiten Beifall für die Tötung Osama bin Ladens scheint das Rezept aufgegangen zu sein.
Wie mühselig sind im Vergleich dazu die deutschen Versuche, die letzten noch lebenden mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher abzuurteilen. Wie mühsam sind Prozesse gegen kranke Greise wie der gegen Iwan Demjanjuk, der jetzt in München zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Wie anstrengend ist das Stochern in uralten Aussagen längst verstorbener Zeugen, wie schmerzlich sind die Auftritte der Nebenkläger, der Überlebenden des Holocaust und der Angehörigen jener, die ihn nicht überlebten.
Hat es sich gelohnt? Auf der juristischen Ebene stellt sich diese Frage nicht. Seltsam, dass gerade rechtskonservative Kreise, sonst auf die strenge Umsetzung von Paragrafen bedacht, den alten Mann in seinem Bett im Gerichtssaal so bemitleiden, dass sie ihm das Verfahren gern erspart hätten. Ein Rechtsstaat, der Ausnahmen macht, ist kein Rechtsstaat mehr. Ein Rechtsstaat, der mutmaßliche Schuldige erschießt, um anstrengende Verhandlungen zu vermeiden, allerdings auch nicht.
Die Staatsanwaltschaft im Fall Demjanjuk betonte, es gehe ihr nicht um die Aufarbeitung von Geschichte, sondern darum, eine persönliche Schuld zu sühnen, wie Recht und Gesetz es vorsehen. Das ist ihre Aufgabe, die hat sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten erfüllt. Sie kann ja nichts dafür, dass die deutsche Justiz lange geprägt war von der Sehnsucht nach einem Schlussstrich. Wenn sie tätig wurde, dann meist gegen die Hauptverantwortlichen, gegen Lagerleiter und Offiziere, oder gegen Exzesstäter, die über ihre Rolle im System hinaus Schuld auf sich geladen hatten. Auch wenn schon in den 60er Jahren Gerichte urteilten, dass kein Einzeltatnachweis nötig sei, um Beteiligte des Massenmordes zur Rechenschaft zu ziehen, verfolgten Ermittler die vielen Helfer, die den Holocaust erst möglich machten, selten.
Zu viel ist falsch gelaufen
Historische Aufklärung hätte aber ein zusätzlicher Nutzen des Demjanjuk-Prozesses sein können. Dass es dazu kaum kam, haben der Angeklagte und sein Anwalt zu verantworten. Es gab viele Fragen, auf die das Verfahren neues Licht hätte werfen können: Ob ein junger Traktorist, der aus Angst vor der Wehrmacht zum Rädchen im Getriebe wurde, wusste, worauf er sich einließ. Welche Wahl er hatte, sich dagegen zu entscheiden. Welche Möglichkeiten er für sich sah, zu desertieren. Doch dazu hätte Demjanjuk reden müssen, hätte einen Gewissenskonflikt, einen Befehlsnotstand glaubhaft machen müssen. Stattdessen kamen Gutachter zu Wort. Demjanjuk aber schwieg bis zum Schluss.
Verteidiger Ulrich Busch tat das Verfahren als Verschwörung ab, als Schauprozess, mit dem Deutschland die Schuld am Holocaust auf andere Länder verteilen wolle. Mehrmals las er vom Angeklagten unterzeichnete Erklärungen vor, in denen dieser Deutschland die Schuld nicht nur an Krieg und Holocaust, sondern auch an seinem persönlichen Schicksal gab. Demjanjuk stand darin als Mensch da, der für keine einzige Entscheidung in seinem Leben die Verantwortung trägt.
Demjanjuk selbst sprach nur einmal. Er rief Reportern zu: „Ich bin nicht Hitler, also was wollt ihr?“ Die Nebenkläger hatten darauf eine klare Antwort: Sie wollten, dass auch ein kleiner Helfershelfer mit seinen Möglichkeiten konfrontiert wird, sich dem Morden zu verweigern. Es gab ja „fremdvölkische Hilfswillige“ der SS, die das taten, bei allem Risiko für Leib und Leben. Demjanjuk tat es nicht. Das ist sein Verbrechen. Manchen der Nebenkläger hätte es schon gereicht, wenn nur diese Schuld festgestellt worden wäre; sie forderten keine Strafe. Andere wollten ihn für den Rest seines Lebens hinter Gittern sehen.
Ganz gleich, ob Demjanjuk die fünf Jahre im Gefängnis auch absitzt: Ein Urteil in Prozessen wie diesem kann der Tat, kann den Opfern, kann auch der Biografie eines Iwan Demjanjuk gar nicht gerecht werden. Zu ungeheuer ist das Mordgeschehen, zu viel ist falsch gelaufen in seiner Aufarbeitung. Ja, es war ein unwürdiger Prozess – weil sein Gegenstand die Verbrechen eines Regimes waren, das seinen Opfern jede Würde nahm. Und weil die Bundesrepublik über Jahrzehnte würdelos mit dieser Vergangenheit umgegangen ist. Das lässt sich nicht wiedergutmachen. Nie wieder.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
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