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25. Januar 2013

Einspruch: Ärzte ignorieren Berufsbetreuer gern

 Von Marion Bartels
Foto: dpa

Der Leserbrief vermittelte den Eindruck, Berufsbetreuer seien sehr gut bezahlt und kaum kontrollierbar. Dagegen möchte ich Einspruch erheben.

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Meinung: „Einspruch. Aus Unwissenheit Sozialhilfe beantragt“, Leserbrief von Marion Bartels (22. Januar):

Woher der behauptete monatliche Verdienst von 15.000 Euro kommen soll, ist mir schleierhaft. Bei 44 Euro Vergütung pro Stunde verdient man bei den festgelegten 3,5 Stunden pro einkommenslosen Betreuten 154 Euro pauschal im Monat.

Die Vermögenssorge wird meiner Erfahrung nach sehr gut kontrolliert. Leider fehlt diese Kontrolle bei der Gesundheitssorge. Wirklich zu kritisieren ist, dass Berufsbetreuer wegen der pauschalierten Bezahlung, die der Gesetzgeber vorschreibt, nicht ausreichend Zeit haben, unangemeldete Besuche in Heimen zu machen. Auch die Zusammenarbeit mit den Ärzten ist oft schwierig. Ich frage mich häufig, ob ich die Gesundheitssorge nur bekommen habe, weil noch Platz auf dem Betreuerausweis war. Wegen meines Wunsches bei der Behandlung beteiligt bzw. informiert zu werden, werde ich oft als Störenfried behandelt. Die Notaufnahme der Krankenhäuser informiert mich nicht über die Diagnosen oder ich erfahre nicht, auf welcher Station sich mein Betreuter befindet. Ich werde meistens vom Pflegedienst oder Heim informiert – jedoch nicht vom einweisenden Arzt.

Krankenhausärzte oder ambulant tätige Ärzte behandeln dann dementiell erkrankte oder als psychisch krank Betreute, ohne dass mit dem Betreuer während oder nach der Behandlung ein Arztgespräch geführt wird. Oft wird das Pflegepersonal mit der Vergabe von Medikamenten beauftragt – ohne Einwilligung des Betreuers. Dies ist haftungsrechtlich sehr problematisch.

Die pauschalierte Vergütung für 3,5 Stunden monatlich bei einkommenslosen Betreuten führt dazu, dass dieser Personenkreis nur noch verwaltet werden kann – außer man hängt ehrenamtlich noch einige Stunden dran. Besonders übel ist, dass Betreute mit Kindern nicht in Sorgerechtsangelegenheiten vertreten werden können (Gesetzeslücke). In der Praxis heißt das, dass der betreute Elternteil, der seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann, die der Kinder weiter wahrnehmen soll. Im Ergebnis führt das dazu, dass der Berufsbetreuer sich auch – ehrenamtlich − noch um Kita- und Hortangelegenheiten kümmert, da dies sonst niemand tut.

Bezüglich der ehrenamtlichen Betreuung möchte ich anmerken, dass die Gerichte sehr wohl von dem gesetzlichen Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung Kenntnis haben und sich auch danach richten.

(Christa Schapdick, Eichwalde)An dieser Stelle können Leser Einspruch gegen einen Beitrag einlegen.

Wer sich gern zu Wort melden möchte, wende sich an: leserbriefe@berliner-zeitung.de.

Die Redaktion behält sich Kürzungen vor.

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