Meinung: „Einspruch. Aus Unwissenheit Sozialhilfe beantragt“, Leserbrief von Marion Bartels (22. Januar):
Woher der behauptete monatliche Verdienst von 15.000 Euro kommen soll, ist mir schleierhaft. Bei 44 Euro Vergütung pro Stunde verdient man bei den festgelegten 3,5 Stunden pro einkommenslosen Betreuten 154 Euro pauschal im Monat.
Die Vermögenssorge wird meiner Erfahrung nach sehr gut kontrolliert. Leider fehlt diese Kontrolle bei der Gesundheitssorge. Wirklich zu kritisieren ist, dass Berufsbetreuer wegen der pauschalierten Bezahlung, die der Gesetzgeber vorschreibt, nicht ausreichend Zeit haben, unangemeldete Besuche in Heimen zu machen. Auch die Zusammenarbeit mit den Ärzten ist oft schwierig. Ich frage mich häufig, ob ich die Gesundheitssorge nur bekommen habe, weil noch Platz auf dem Betreuerausweis war. Wegen meines Wunsches bei der Behandlung beteiligt bzw. informiert zu werden, werde ich oft als Störenfried behandelt. Die Notaufnahme der Krankenhäuser informiert mich nicht über die Diagnosen oder ich erfahre nicht, auf welcher Station sich mein Betreuter befindet. Ich werde meistens vom Pflegedienst oder Heim informiert – jedoch nicht vom einweisenden Arzt.
Krankenhausärzte oder ambulant tätige Ärzte behandeln dann dementiell erkrankte oder als psychisch krank Betreute, ohne dass mit dem Betreuer während oder nach der Behandlung ein Arztgespräch geführt wird. Oft wird das Pflegepersonal mit der Vergabe von Medikamenten beauftragt – ohne Einwilligung des Betreuers. Dies ist haftungsrechtlich sehr problematisch.
Die pauschalierte Vergütung für 3,5 Stunden monatlich bei einkommenslosen Betreuten führt dazu, dass dieser Personenkreis nur noch verwaltet werden kann – außer man hängt ehrenamtlich noch einige Stunden dran. Besonders übel ist, dass Betreute mit Kindern nicht in Sorgerechtsangelegenheiten vertreten werden können (Gesetzeslücke). In der Praxis heißt das, dass der betreute Elternteil, der seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann, die der Kinder weiter wahrnehmen soll. Im Ergebnis führt das dazu, dass der Berufsbetreuer sich auch – ehrenamtlich − noch um Kita- und Hortangelegenheiten kümmert, da dies sonst niemand tut.
Bezüglich der ehrenamtlichen Betreuung möchte ich anmerken, dass die Gerichte sehr wohl von dem gesetzlichen Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung Kenntnis haben und sich auch danach richten.
(Christa Schapdick, Eichwalde)An dieser Stelle können Leser Einspruch gegen einen Beitrag einlegen.
Wer sich gern zu Wort melden möchte, wende sich an: leserbriefe@berliner-zeitung.de.
Die Redaktion behält sich Kürzungen vor.
Leitartikel, Analysen und Kolumnen unserer Autoren und Korrespondenten
"Was können die Leserinnen und Leser jetzt tun, um der Frankfurter Rundschau zu helfen?", fragte die FR den Insolvenzverwalter Frank Schmitt im Interview.
Seine Antwort: An den Kiosk gehen und die Frankfurter Rundschau kaufen und Anzeigen schalten. "Alles, was aktuell zum Umsatz beiträgt, ist hilfreich."
Die Zeitung erhalten Sie aktuell im Solidaritäts-Abonnent.
Die preisgekrönte FR-App bekommen Sie ebenfalls im Abo als Paket mit unserem E-Paper oder im Einzelverkauf im App-Store und bei Google Play.
Anzeigen sind möglich in Zeitung, App und auf der Website. Der Verlag informiert über die Konditionen.
Seit Februar 2010 laufen Bauarbeiten am Stuttgarter Bahnhof. Diskussion, Hintergründe, Fotostrecken und mehr im FR-Spezial.
Werben auf dem iPad
Das iPad als Werbeform bietet besonders viele Möglichkeiten. Gerne beraten wir Sie persönlich.