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13. Dezember 2012

Feuertod des Asylbewerbers Jalloh: Unangenehmes Urteil im Jalloh-Prozess

 Von Bernhard Honnigfort
Zweifel bleiben - denn wie hätte sich Jalloh, an Händen und Füßen gefesselt, selbst anzünden sollen? Foto: dapd

Fahrlässige Tötung und Geldstrafe: Das Urteil, das nach 124 Verhandlungstagen im Jalloh-Prozess gefallen ist, kann niemanden wirklich zufriedenstellen. Man wird wohl ertragen müssen, dass dieser Fall nie abschließend geklärt wird.

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Zwei lange Prozesse, insgesamt 124 Verhandlungstage, jetzt das Urteil: Ein Polizist wird wegen fahrlässiger Tötung im Drama um den Feuertod des Afrikaners Oury Jalloh im Januar 2005 vom Landgericht Magdeburg zu 10 800 Euro Geldstrafe verurteilt.

Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Mann in der Zelle von Polizisten ermordet wurde. Im Prozess konnten aber auch nicht all die Zweifel ausgeräumt werden, die das Drama seit Jahren begleiten: Wie soll sich ein an Händen und Füßen gefesselter Mann selbst verbrennen? Woher hatte er ein Feuerzeug? Er war doch von Polizisten durchsucht worden.

Jetzt gibt es ein Urteil, mit dem niemand wirklich zufrieden sein kann. Man wird es wohl hinnehmen und ertragen müssen, dass dieser Fall niemals geklärt wird. Es ist ein Urteil, es ist Recht und nicht Gerechtigkeit oder Wahrheit. Mehr war nicht möglich, denn das Gericht musste sich an dem Fall die Zähne ausbeißen: Die Ermittlungen waren von Pannen und Schlampereien und Täuschungsmanövern geprägt, Polizisten hatten geschwiegen oder Aussagen abgesprochen.

Das jetzt in Magdeburg gefällte Urteil ist kein Skandal. Es war das der Justiz Mögliche. Furchtbar und tragisch ist, was 2005 in der Dessauer Zelle geschah. Skandalös, wie Polizisten anschließend die restlose Aufklärung sabotierten.

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