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Gastbeitrag: Flexible Beschäftigung ermöglicht Jobwunder

Niemand verachte Zeitarbeit, Teilzeit, Befristung. Sie können ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt sein, gerade für Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung.

Dieter Hundt
Dieter Hundt

Alle sprechen von einem deutschen Jobwunder. Mehr Menschen bekommen eine neue Perspektive am Arbeitsmarkt, weil sich die deutsche Wirtschaft weiter im Aufschwung befindet. Wir stehen besser da als alle anderen Länder. Grund dafür ist unsere starke Industrie und die großen Anstrengungen der Arbeitnehmer und Unternehmen sowie der Tarif- und Betriebspartner bei der Krisenbewältigung. Der Boom am Arbeitsmarkt wäre aber undenkbar, wenn wir in Deutschland nicht die flexiblen Beschäftigungsmöglichkeiten hätten.

Tatsächlich geben die Signale vom Arbeitsmarkt Anlass zu Optimismus: Mit rund 2,9 Millionen Arbeitslosen liegt die Zahl der Menschen ohne Job so niedrig wie zuletzt nach der Wiedervereinigung. In Teilen Süddeutschlands haben wir faktisch Vollbeschäftigung. Fast 41 Millionen Menschen sind erwerbstätig. So viele waren in Deutschland noch nie in Lohn und Brot. Be-sonders erfreulich ist, dass gerade die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kräftig zugelegt hat: Mehr als 28 Millionen Menschen haben einen sozialversicherungspflichtigen Job, fast 700000 mehr als vor einem Jahr. Hält die konjunkturelle Lage an, kann sich das Jobwunder fortsetzen.

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Flexible Beschäftigung wie Teilzeitarbeit, Zeitarbeit, geringfügige oder befristete Beschäftigung haben maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen. Es ist ein großer Fehler, sie als atypisch oder prekär zu diffamieren, um negative Assoziationen zu wecken. Ohne flexible Beschäftigung wäre das Jobwunder nicht möglich. Sie bietet Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Sie ermöglicht den Unternehmen oft erst, neue Arbeitsplätze einzurichten. Sie schafft Jobchancen in einer Situation, in der viele Unternehmen nicht wissen, ob der Aufschwung von Dauer ist. In einem sonst überregulierten Arbeitsmarkt gibt sie Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Chance, sich an individuelle Bedürfnisse und betriebliche Erfordernisse anzupassen. So kommt der Jobaufbau schneller in Gang.

Flexible Beschäftigung erleichtert insbesondere Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen die Chance auf Einstieg in Arbeit. Gerade für Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist sie ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt. Ohne Zeitarbeit und befristete Beschäftigung würden sie in vielen Fällen keinen Arbeitsplatz finden. Nur mit flexibler Beschäftigung wird es uns gelingen, die immer noch zu hohe Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland wirksam abzubauen.

Noch vor wenigen Jahren hat die Politik zu Recht gefordert und die Unternehmen sogar gesetzlich verpflichtet, mehr Teilzeitarbeitsplätze zu schaffen. Jetzt haben wir mehr Teilzeit: Und es soll wieder falsch sein? In vielen Fällen ist es Teilzeit, die zum Beispiel Frauen überhaupt erst ermöglicht, am Erwerbsleben teilzuhaben.

Der Anteil der erwerbstätigen Frauen ist allein seit 1997 um ein Fünftel gestiegen. Ohne die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten, hätten Frauen wegen der nach wie vor unzureichenden Kinderbetreuung in Deutschland oft keine Chance, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Warum soll es prekär oder atypisch sein, wenn die Arbeitgeber mehr Teilzeit anbieten?

Bei der kontroversen Diskussion über flexible Beschäftigung müssen wir darauf achten, die tatsächlichen Dimensionen richtig einzuordnen: Bezogen auf die Vielfalt am deutschen Arbeitsmarkt wird der Anteil flexibler Beschäftigungsformen in der Öffentlichkeit regelmäßig überschätzt. Weiterhin wird unser Arbeitsmarkt durch unbefristete Arbeitsverhältnisse in Vollzeit dominiert. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit hat sich seit der Jahrtausendwende sogar von zehn auf elf Jahre erhöht. Die Zeitarbeit hingegen macht nur einen Anteil von gut zwei Prozent aus.

Der Gesetzgeber ist gefordert

Viele Menschen haben nur deshalb einen Minijob, weil es für Arbeitslosengeld-II-Empfänger finanziell nicht lukrativ ist, mehr als ein geringes Erwerbseinkommen zu erzielen. Ein alleinstehender Arbeitslosengeld-II-Empfänger darf von tausend Euro Erwerbseinkommen gerade einmal 280 Euro behalten. Von einem Minijob mit nur 400 Euro bleiben ihm dagegen 160 Euro. Das schafft den falschen Anreiz, sich mit einem geringen Hinzuverdienst zufriedenzugeben, statt eine Vollzeittätigkeit anzustreben. Hier ist der Gesetzgeber gefordert: Die Anrechnungsregeln müssen so ausgestaltet werden, dass geringe Hinzuverdienste stärker auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.
Flexible Beschäftigungsformen haben große Vorteile. Auch der europaweite Vergleich gibt uns recht: Während andere Länder seit der Wirtschaftskrise mit wachsender Arbeitslosigkeit zu kämpfen haben, können wir für Deutschland eine sehr erfolgreiche Bilanz ziehen. Es muss unser Ziel sein, so bald wie möglich alle Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wer jetzt nach einer falschen Regulierung des Arbeitsmarktes ruft, erreicht das Gegenteil – und verdammt viele arbeitsuchende Menschen dazu, weiterhin von Fürsorgeleistungen abhängig zu bleiben.

Dieter Hundt ist Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Autor:  Dieter Hundt
Datum:  27 | 7 | 2011
Kommentare:  14
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