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Gastbeitrag: Missbrauchsopfer werden verhöhnt

Der Runde Tisch gegen sexuellen Missbrauch tagt ohne die Betroffenen. Er setzt dem Täterschutz kein Ende, und die Entschädigungen fallen lächerlich niedrig aus.

Als Anfang 2010 eine Reihe neuer Missbrauchs- und Misshandlungsfälle bekanntgeworden waren, standen vor allem die römische-katholische Kirche und ihre Institutionen, im Brennpunkt.

Der Öffentlichkeit war nicht bewusst gewesen, wie viele Täter es gibt, die Kinder und Jugendliche in ihre Gewalt bringen, oft jahrelang, in Institutionen und in der Familie. Es handelt sich nicht allein um sexualisierte Gewalt, sondern auch um psychische und physische Gewalt.

Den Opfern gelingt es selten, diesen Strukturen zu entkommen. Die akuten und chronischen Folgen beschreibt die Wissenschaft als Komplexes Posttraumatisches Belastungsyndrom. Die Formen der Leiden und Qualen sind so mannigfaltig wie die Perversionen der Täter. Diese missbrauchen Macht, Ansehen und Vertrauen. Es sind häufig Serientäter. Die Gesellschaft war sich des Massenverbrechens nicht bewusst.

Es war in der römisch-katholischen Kirche gängige Praxis, die bekanntgewordenen Täter stillschweigend zu versetzen. Verantwortliche der Institution Kirche verharmlosen diese Verbrechen auch heute noch ebenso wie die Folgen. Auch eine eigene Verantwortung lehnen die Zuständigen ab. Es fehlt das wirkliche Unrechtsbewusstsein. Aufgrund der bestehenden Verjährungsfristen leben die Täter bis heute unbelangt, selbst wenn sich noch Opfer melden.

Außerdem scheitern die Verfahren, in denen geklärt werden soll, wer von den Vorgesetzten die Täter wissentlich versetzt hat, an den Verjährungsfristen. So wurden die Ermittlungen gegen Erzbischof Robert Zollitsch im Juli 2010 wegen Verjährung eingestellt.

Auch die Akten über Missbrauchsfälle werden „systematisch vernichtet“, so fand es die Rechtsanwältin Marion Westpfahl in einem Gutachten im Erzbistum München und Freising heraus. Die Opfer selbst müssen mit Strafanzeigen wegen übler Nachrede rechnen, im Einzelfall bis hin zur Hausdurchsuchung. Wenn der Gesetzgeber nichts ändert, wird sich auch am Täterschutz nichts ändern.

Ende April 2010 etablierte die Bundesregierung den Runden Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch unter Beteiligung der Volkskirchen und weiterer Verbände insbesondere aus den Bereichen Bildung und Sport. Zu den Organisatorinnen zählen die Ministerinnen Kristina Schröder (CDU), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Annette Schavan (CDU), ferner die ehemalige Ministerin Christine Bergmann (SPD). Die Forderung der Opferverbände an einer unmittelbaren Beteiligung an diesem Runden Tisch verhallte ungehört.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, lieferte sich zunächst einen Schlagabtausch mit der Politik, bis er schließlich die Teilnahme am Runden Tisch zusagte. Im März 2011 überraschte Bischof Ackermann, Missbrauchsbeauftragter der römisch-katholischen Kirche, die Öffentlichkeit mit einem eigenen Entschädigungsvorschlag in Höhe von bis zu 5.000 Euro (in Einzelfällen auch mehr) kombiniert mit weiteren Hilfsmaßnahmen, wie beispielsweise der Übernahme von Therapiekosten. Für die Opfer ist das ein Hohn.

Zur gleichen Zeit trat der Runde Tisch mit seinen Handlungsvorschlägen noch auf der Stelle. Gegen Ende des Jahres 2010 beteiligte man einzelne Betroffene an den Arbeitskreisen. Im Frühjahr 2011 initiierte die Bundesregierung die Gründung einer sogenannten „Bundesinitiative von Betroffenen“, die jedoch nur wenig Bekanntheit und Rückhalt bei den eigentlichen Betroffenenverbänden fand. Sie hatte eine Alibifunktion für die Politik. Verhandlungspartner auf gleicher Augenhöhe mit Recht und Stimme am Runden Tisch stellten sie nicht dar.
Im Mai 2011 wurde der Bericht der Beauftragten Christine Bergmann vorgestellt, der von den tragischen Belastungen und Spätfolgen von Betroffenen berichtete, die sich schriftlich oder telefonisch gemeldet hatten. netzwerkB forderte erneut im Sommer 2011 die direkte und gleichberechtigte Beteiligung einer demokratisch legitimierten Opfervertretung. Es erfolgte nicht einmal eine Antwort.

Der Runde Tisch soll am 30. November 2011 beendet werden. Den Missbrauchsopfern sollen nur Hilfen in einer Höhe von maximal 10.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Dem Schaden für das ganze Leben eines Betroffenen stellt man einen Wert von etwa zwei Monatsgehältern eines Priesters gegenüber. Das soll der Abschluss sein. Den Großteil der Kosten soll die Gesellschaft mit ihren Krankenkassen übernehmen. Die Opfer mit ihren erlittenen Schäden an der eigenen Psyche, Gesundheit und Folgen, bis hin zur eingeschränkten schulischen und beruflichen Entwicklung, lässt man im Wesentlichen allein. Aus Sicht von netzwerkB ist das eine Katastrophe.

Was wir brauchen ist Opferschutz, nicht Täterschutz, wie ihn der Runde Tisch fortschreiben will!

Am jetzigen Runden Tisch sind die Opfer nicht maßgeblich beteiligt. Wären sie es, würde es zu ganz anderen Ergebnissen kommen. Diese Konferenz muss völlig neu zusammen gesetzt werden und noch einmal neu starten, damit etwas vernünftiges dabei raus kommt.

Autor:  Norbert Denef
Datum:  30 | 9 | 2011
Kommentare:  4
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