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Hartz IV ist nichts anderes als eine Strafaktion

Zu: "Einmal Hartz IV, immer Hartz IV", FR-Titel, und "Armutszeugnis für Hartz IV", FR-Meinung vom 10. März

Vergleichbar mit Brünings Reichsarbeitsdienst

Jetzt zeigt sich, dass Hartz I-IV das ist, was bisher geleugnet wurde. Ein Programm zur Bestrafung und Ausgrenzung. Von den geplanten Personal-Service-Agenturen und den Job-Centern sind die letzteren übrig. Die PSA sollten die vermitteln, die nicht so lange erwerbslos waren. Alle, die über ein Jahr erwerbslos waren, über 40 Jahre und mit gesundheitlichen Einschränkungen sollten und werden von den Job-Centern "betreut". Da viele Job-Center die Arbeitsvermittlung an Dritte ausgegliedert haben, fehlt wohl die Kontrolle.

Wenn man sich mit dem Sozialgesetzbuch beschäftigt, ist erkennbar, dass Hartz IV nichts anderes als eine Strafaktion ist, dass die Ein-Euro-Jobs vergleichbar mit dem Reichsarbeitsdienst, den Notverordnungen von Heinrich Brüning anno 1930 sind. Hier zeigt sich, dass die Regierungen Rot/Grün und Schwarz/Rot falsch bzw. unrichtig beraten wurden. Marion Manneck, Essen

Zustehende Leistungen werden versagt

Ein weiteres Armutszeugnis für diese Gesellschaft ist auch noch, dass Bezieher von so genanntem Hartz IV nicht einmal nach der gültigen Rechtsprechung behandelt werden. Wie oft werden zum Beispiel die Heizkosten mit unangebrachten Beträgen gedeckelt. So hatte ich als Sprecher der Erwerbsloseninitiative Fulda dieser Tage erst einen Bescheid vor mir liegen, in dem die Heizkosten mit 65 Cent Obergrenze als angemessen angesehen wurden. Den Rest der Kosten sollte der Empfänger von seinem Regelsatz bestreiten.

Das Landessozialgericht hat aber schon am 5.10.06 ein solches Vorgehen als nicht statthaft verurteilt. Hier ein Auszug aus dem Urteil L 7 AS 126/06 ER: "Dem Antragsteller ist beizupflichten, dass eine Pauschalierung entgegen der von dem Antragsgegner gewählten Vorgehensweise (angemessene Wohnfläche mal 0,80 Euro) nicht die Berechnung der angemessenen Heizkosten ersetzen kann. Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten vorliegen..."

Trotz solcher Urteile werden den Leistungsbeziehern die ihnen zustehenden Leistungen versagt. Wenn sich ein Landrat damit rühmt, bei den Hartz-IV-Empfängern drei Millionen in einem Jahr gespart zu haben, frage ich mich, in was für einer Gesellschaft wir leben. Wolfgang Lörcher, Hofbieber

Unabweisbare Fälle sozialer Bedürftigkeit

Aus der Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit der Hartz-IV-Empfänger auch noch nach drei Jahren auf die Grundsicherung angewiesen ist, kann man nicht einfach auf ein Scheitern des Konzepts schließen. Vielmehr werden nur die unabweisbaren Fälle der sozialen Bedürftigkeit offengelegt. Allein schon der besondere, grundgesetzliche Schutz der Familie gestattet es nicht, allein erziehende Mütter auf die Anklagebank von Hartz-IV-Leistungen "abzockenden" Bürgerinnen zu setzen. Die moderne Arbeitsgesellschaft mit ihren Rigiditäten - was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie anbelangt -, produziert gewissermaßen mit Notwendigkeit einen sozialen Bodensatz von Unterstützungsbedürftigen. Hinzu tritt, dass im Erwerbssystem die Qualifikationsanforderungen laufend steigen und dass wir auch bei älteren Arbeitnehmern noch nicht die erforderlichen Anreizsysteme zur ständigen Fortbildung geschaffen haben. Die ganze Problematik der in den Arbeitsprozess nur schwer oder gar nicht Integrierbaren lässt sich auf jeden Fall mit pauschalisierenden Thesen nicht angemessen erfassen. Sigurd Schmidt, Bad Homburg

Es wird nur von den nicht Arbeitenden geredet

Es ist nicht neu, dass Alleinerziehende im Abseits der Gesellschaft stehen. Nur, hier wird nur von den nicht Arbeitenden geredet. Was ist mit in Vollzeit Berufstätigen, meist Müttern, die ihre Kinder allein durchbringen, keinen Unterhalt der Kindsväter erhalten (denn auch hier werden sie vom Staat im Stich gelassen, denn Unterhaltsvorschuss gibt es nur bis Vollendung des 12. Lebensjahres)? Was wohl keiner weiß oder wissen will, ist, dass diese Mütter mit Steuerklasse eins besteuert werden, sobald sie mit einem neuen Partner zusammenleben, genau wie jeder ledige. Würde man diesen Müttern die bessere Steuerklasse drei geben, würden einige nicht noch Hartz IV nötig haben, obwohl sie Vollzeit arbeiten.

Was bestimmt auch nicht bekannt ist: Bei Hartz IV wird der Lebensgefährte (der nicht der Vater der Kinder ist) mit zur Kasse gebeten, da man ja in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Zahlt er nicht, gibt es jedoch kein Gericht, vor dem man diesen Anspruch einklagen kann, denn privatrechtlich gibt es keinen Anspruch, also gehen die Mütter leer aus. Und warum soll er eigentlich überhaupt zahlen? Sollte er private Schulden haben und nicht zahlen können, interessiert das nach Hartz IV niemanden.

Dagmar Twelkmeyer, Rüsselsheim

Kinderbonus und Abwrackprämie

Wenn ich mein über neun Jahre altes Kind noch fristgemäß bis zum 30.3.09 stilllege (verschrotte), die Geburtsurkunde entwerten lasse, um mir ein neues, kleineres zuzulegen (Lieferzeit rund neun Monate), ist es dann möglich den Kinderbonus mit der Abwrackprämie aufzustocken? Ich spare damit ja öffentliche Mittel ein!

Es ist bezeichnend und peinlich für unsere Gesellschaft/Politik, wenn man die aufgewendeten Summen für Autos und Kinder vergleicht. Dieter Deinert, Dortmund

Datum:  12 | 3 | 2009
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