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Leitartikel: Kachelmanns Freiheit

132 Tage hat der Wetteransager in Untersuchungshaft verbracht, 132 Tage, in denen sein Leben zerbrach. Die Justiz hat versagt. Sie soll das Recht schützen, nicht Verdächtige zerstören.

Jörg Kachelmann ist erledigt. Zwar hat das Oberlandesgericht Karlsruhe gestern den Haftbefehl gegen den Wetteransager aufgehoben und Kachelmann nach über viermonatiger Untersuchungshaft die Freiheit geschenkt. Der 52-Jährige ist frei, aber er kehrt nicht in die Freiheit zurück. Die Freiheit, die er bis zu seiner Verhaftung kannte, gibt es nicht mehr, sie ist unwiderruflich zerstört. Das war die Freiheit des populärsten Wetterfroschs des deutschen Fernsehens, der sich sogar in etwas anspruchsvolleren TV-Unterhaltungsformaten versuchen durfte; das war die Freiheit des erfolgreichen Unternehmers, der mit dem Wetter viel Geld verdiente und auf Galas, in Reportagen und Interviews mit seinen Triumphen glänzte; das war die Freiheit, die genossen werden kann, wenn Wohlstand, Karriere und Renommee zusammenkommen. Diese Freiheit ist für Kachelmann unwiederbringlich verloren. Die Verantwortung dafür liegt bei der Justiz.

Mag sein, dass das Landgericht Mannheim Kachelmann irgendwann wegen Vergewaltigung im besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Mag aber auch sein, dass das Gericht ihn freispricht und sich die Beschuldigungen der einzigen Belastungszeugin, des vermeintlichen Opfers, als Lügen erweisen. Wie auch immer am Ende das Urteil lautet – bis zu seiner Rechtskraft hätte die Unschuldsvermutung gelten müssen. So will es das Grundgesetz, so will es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Aber so wollten es weder die Staatsanwaltschaft noch das Landgericht Mannheim. Sie wollten Kachelmann. Und sie wollten ihn so unbedingt und gegen die Beweislage, dass – hätte das Oberlandesgericht dem Treiben gestern nach 131 Tagen Untersuchungshaft kein Ende gesetzt – die Bundesrepublik um einen Justizskandal reicher wäre.

Die Aufhebung des Haftbefehls haben die Richter mit dem Hinweis begründet, es fehle am „dringenden Tatverdacht“. Ganz richtig. Der fehlte, seit das von der Staatsanwaltschaft bestellte Gutachten einer Bremer Psychologin vorlag, wonach die Aussagen der vermeintlich von Kachelmann vergewaltigten Frau wenig glaubwürdig seien; teils habe sie zu zentralen Aspekten der behaupteten Vergewaltigung keine Angaben gemacht, teils seien die Schilderungen „unwahrscheinlich bis unmöglich“. Spätestens nach dem Gutachten des Rechtsmediziners Bernd Brinkmann (Münster) war klar, dass die Behauptung eines „dringenden Tatverdachts“ nicht gehalten werden konnte. Auch Brinkmann attestierte der Belastungszeugin Unglaubwürdigkeit. Insbesondere könnten die Verletzungen am Hals der Frau unmöglich vom Messer stammen, mit dem Kachelmann sie angeblich während der Vergewaltigung bedroht habe. Ein um ein faires Verfahren bemühtes Gericht hätte nach Vorliegen dieser Expertisen zu dem Schluss kommen müssen, zu dem erst das Oberlandesgericht Karlsruhe gelangte: Hier steht „Aussage gegen Aussage“, die Beschuldigung der Frau gegen die Beteuerung Kachelmanns. Diese Konstellation begründet keinen „dringenden Tatverdacht“.

Die Staatsanwaltschaft hat am 17. Mai gegen Kachelmann Anklage wegen Vergewaltigung erhoben, ohne das Gutachten der Psychologin abzuwarten, das die Ermittlungsbehörde selbst einen Monat zuvor in Auftrag gegeben hatte. Spätestens mit der Anklageerhebung war das Urteil über den Wetteransager gesprochen. Und spätestens mit der Begründung dieser verblüffenden Eile war klar, dass die Mannheimer Justiz sich einen miserablen Scherz mit Kachelmann erlaubte: „Haftsachen müssen mit der größtmöglichen Beschleunigung betrieben werden.“ Größtmögliche Beschleunigung? Die entlastenden Gutachten lagen dem Landgericht seit dem 2. Juni vor, noch am selben Tag hatte der Verteidiger Kachelmanns die Aufhebung des Haftbefehls beantragt, aber erst vier Wochen später, am 1. Juli, erging die Entscheidung: Antrag wegen „dringenden Tatverdachts“ abgelehnt. Die Belegung der U-Haft-Zellen in Deutschlands Gefängnissen möchte man sich nicht vorstellen, wenn sich die Justiz nicht mehr zur „größtmöglichen Beschleunigung“ bereitfinden sollte.

131 Tage hat Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft verbracht, 131 Tage, in denen sein Leben unheilbar zerbrach. Das ist nicht zuletzt das Verdienst der Mannheimer Justiz. Aber dafür ist die Justiz nicht da. Sie soll das Recht schützen und Recht sprechen. Weder das eine noch das andere ist ihr im Fall Kachelmann gelungen.

Datum:  29 | 7 | 2010
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