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Karlsruher Urteil: Im Kern für Europa

Bundestag und Bundesrat werden in EU-Fragen weitaus mehr Befugnisse bekommen. Karlsruhe sei Dank. Vielleicht ist dann auch Schluss mit dem ewigen Gejammer über Brüssel. Leitartikel von Michael Bergius

Neulich hat der Volksvertreter Laurenz Meyer die viel beachtete Forderung erhoben, die parlamentarische Sommerpause in diesem Jahr ausfallen zu lassen. Der Bundestag könne sich in Zeiten der Wirtschaftskrise kaum wie gewohnt in Urlaub und anschließend in Auflösung begeben, meint der CDU-Abgeordnete. Herrn Meyer kann geholfen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber Hausaufgaben gestellt. Das Begleitwerk zum EU-Vertrag von Lissabon müsse nachgebessert werden, verlangen die Karlsruher Richter. Sie halten die Beteiligungsrechte für Bundestag und Bundesrat bei wegweisenden europäischen Beschlüssen für nicht hinreichend.

Abgesehen davon, dass jetzt einige Ministerialbeamte und Abgeordnete ihre Ferienplanung korrigieren müssen, lauten die zentralen Botschaften des Verdikts: Der Lissabon-Vertrag, der die Europäische Union nach ihrer bislang größten Erweiterung handlungsfähiger und (ja, auch!) demokratischer machen soll, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die deutsche Verfassung "will" eine europäische Integration, betont das Urteil, es gilt der Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit.

FR-Korrespondent Michael Bergius.
FR-Korrespondent Michael Bergius.
Foto: FR Foto

Karlsruhe hat zwar ziemlich lange gebraucht, um zu diesem Schluss zu kommen. Aber das Gericht hat gestern die Grundausrichtung des europapolitischen Kurses der aktuellen sowie früherer Bundesregierungen im Kern bestätigt. Und es hat all jenen Euro-Skeptikern eine Abfuhr erteilt, die - egal, ob von rechts oder von links, als Kläger oder als deren Sympathisanten - die Mär vom Brüsseler Monster- oder Militärstaat verbreiten, in welchen die gute alte Bundesrepublik von verantwortungslosen Eiferern getrieben werde. Ja, das Grundgesetz erlaube grundsätzlich die Übertragung von Hoheitsrechten, ruft das Urteil gut 50 Jahre nach Gründung des gemeinsamen Europa all jenen in Erinnerung, die dies nicht wahrhaben wollen oder es vergessen haben. Und, nein, ein europäischer Bundesstaat stehe (noch) nicht auf der Agenda; wenn, dann müsse in der Tat verfassungsrechtlich hierzulande einiges geändert werden, lautet die Maßgabe.

Für die in Berlin Regierenden dürfte die Klarstellung aus Karlsruhe auf kurze und mittlere Sicht mehr Stress mit sich bringen, als es ihre ersten, von Genugtuung durchdrungenen Reaktionen vorgaukeln. Auch wenn im ohnehin gedehnten Lissabon-Zeitplan bis zum geplanten Inkrafttreten Anfang 2010 noch Luft ist, kann das Votum der deutschen Verfassungsrichter Einfluss haben auf jene europäischen Partnerländer, in denen die Vertragsreform noch nicht in trockenen Tüchern ist. Es würde nicht verwundern, wenn zumindest die notorischen EU-Gegner in Polen und Tschechien, die Präsidenten Lech Kaczynski und Vaclav Klaus, den Richterspruch zum Vorwand nähmen, die in ihren Ländern sehr weit gediehenen Ratifizierungsverfahren weiter zu blockieren. Schon um solchen Bremsmanövern vorzubeugen, um den Erfolg des von Karlsruhe wohlgemerkt nicht beanstandeten Gesamtprojekts nicht zu gefährden, muss die Koalition in Berlin ein hohes Interesse daran haben, die geforderten Nachbesserungen umgehend vorzunehmen.

Hier liegt die große Bedeutung des Lissabon-Urteils: Das Miteinander von Regierung und Bundestag sowie Bundesrat in Europa-Belangen muss neu justiert werden. Karlsruhe verlangt nichts, was die Vertragsreform gefährden würde. Aber, so sehr es manche auch schmerzen mag: Bevor die Regierung künftig im EU-Ministerrat zentrale Weichenstellungen mitbeschließt, die Kompetenzen verlagern oder die Hoheitsrechte deutscher Volksvertreter beeinträchtigen könnten, muss sie sich daheim rückversichern. Keine Exekutive ist begeistert über eine solche Einengung ihres Handlungsspielraums. Aber Deutschland wäre nicht das erste EU-Mitglied, dessen Stimmabgabe in Brüssel bisweilen unter einem nationalen parlamentarischen Vorbehalt steht. Diese Rückkoppelung kann europäische Entscheidungsprozesse in die Länge ziehen, sie muss es aber nicht zwangsläufig.

Mit seiner Mahnung, die Beteiligungsrechte zu stärken, hat das Verfassungsgericht auch vielen Abgeordneten aus der Seele gesprochen, für die eine Zustimmung zu "Lissabon" nie in Frage stand. Sie werden demnächst in EU-Fragen mehr Befugnisse bekommen, als sie je hatten. Sie werden mehr Arbeit bekommen. Und spätestens dann muss Schluss sein mit dem Gejammer vom armen deutschen Gesetzgeber, der ständig überrollt werde von Beschlüssen aus dem ach so fernen Brüssel.

Autor:  MICHAEL BERGIUS
Datum:  30 | 6 | 2009
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