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Kolumne: Privat-Knast - das staatliche Gewaltmonopol wankt

Der Strafvollzug muss in staatlicher Verantwortung bleiben – alles andere wäre gefährlich. Das staatliche Gewaltmonopol steht auf dem Spiel.

Der Innenhof der JVA-Düsseldorf (Symboldbild)
Der Innenhof der JVA-Düsseldorf (Symboldbild)
Foto: dpa

Es gibt auch gute Nachrichten aus der Finanzwelt. Die Aktien der CCA, der Correct Corporation of America, steigen – Tendenz blendend. CCA ist eine Dienstleistungsfirma mit 1,7 Milliarden Dollar Jahresumsatz (2010), 17.500 Angestellten und mehr als 90.000 Kunden, die keine Wahl haben, ob sie vielleicht einer anderen Firma den Vorzug geben würden. Es sind nämlich Insassen in einem der vielen Privat-Gefängnisse, die von der CCA betreut werden.

Es heißt, diese Gesellschaft sei Marktführer in einer Branche, die in der Krise boomt, weil manchem Bundesstaat wegen schwindender Steuereinnahmen das Geld fehlt, angesichts überfüllter Strafanstalten neue zu bauen. Privat geht schneller und billiger als mit dem Auftraggeber Staat; gespart werden auch Gehälter für Vollzugsbeamte. 50 Dollar pro Tag und Häftling zahlt ein Bundesstaat der CCA mindestens, damit die Rendite stimmt.

Schleichende Aufweichung

Es lief in diesem Gewerbe nicht immer so gut, Überkapazitäten, Fälle von Missbrauch und spektakuläre Ausbrüche hatten den Aktienkurs schon in den Keller geschickt. Aber inzwischen macht das Beispiel international Schule. Im hessischen Hünfeld entstand mittels Public Private Partnership die erste deutsche teilprivatisierte Justizvollzugsanstalt.

Zur Eröffnung 2005 verbrachte der damalige Justizminister Hessens eine Nacht probeweise im Knast – und fand ihn gut. Eine generelle Privatisierung deutscher Gefängnisse lehnte eine eigens einberufene Arbeitsgruppe vor einigen Jahren noch ab, da Strafvollzug zum Kernbereich staatlicher Aufgabenerfüllung gehöre. Für Bewachungsmanagement und Disziplinarmaßnahmen braucht man also noch Beamte.

Aber es entsteht der Eindruck, als gehe die Flucht aus der staatlichen Verantwortung schleichend weiter, wenn man dieser Tage lesen konnte, dass psychisch kranke Straftäter im Maßregelvollzug von Privatbediensteten betreut werden dürfen.

Betreut heißt in diesem Falle auch: deren Zwangsmaßnahmen ausgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat bestätigt, die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen durch Pflegekräfte privater Dienstleister sei verfassungsgemäß. Ein eindeutiger Fall einer Abgabe hoheitlicher Befugnisse, möchte man meinen.

Gefährliche Entwicklung

Zwar merken die Richter an, dass für eine Privatisierung finanziellen Erwägungen nicht den Ausschlag geben dürfen. Es solle vor allem um die Erhaltung des organisatorischen Verbunds der Einrichtungen des Maßregelvollzugs und den Trägern der psychiatrischen Einrichtungen gehen.

Synergieeffekte sollten entstehen, die dem Vollzug mit besser ausgebildetem Personal zugutekämen. Das ist löblich gedacht, aber ist es realistisch angesichts leerer Haushaltskassen?

Oder ist diese Gerichtsentscheidung auch ein Schritt, den Staat aus seiner Verantwortung zu entlassen und im Sinne der Kostenminimierung der Entledigung von staatlichen Pflichtaufgaben alle Tore zu öffnen? Worüber jeder Rechnungshof jubeln würde

Strafgefangene dürfen auch künftig nur einer Gewalt unterworfen werden – der von staatlichen Beamten, kontrolliert und im Falle von Übertretungen durch demokratische Gremien haftbar gemacht. Alles andere leitet eine gefährliche Entwicklung ein, wonach billig in jedem Falle besser ist und Gewinnerwartung keine Hemmschwelle kennt. Auf dem Spiel steht das staatliche Gewaltmonopol.

Klaus Staeck ist Verleger und Grafiker.

Autor:  Klaus Staeck
Datum:  2 | 2 | 2012
Kommentare:  17
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