Wolfgang Schäuble verfolgt Terroristen und andere Kriminelle - und Brigitte Zypries schaut und haut ihm dabei auf die Finger, damit der Rechtsstaat nicht einseitigen Sicherheitsinteressen geopfert wird. Zugegeben, in der Praxis ist das alles komplexer und der Bundesinnenminister würde eine solche Beschreibung nicht gelten lassen. Aber im Grundsatz stimmt: Innenminister und Justizministerin betrachten dieselben Fragen unter unterschiedlichen Gesichtspunkten. Deshalb käme auch niemand auf die Idee, die beiden Ministerien zusammenzulegen. Die wechselseitige Kontrolle und das politische Auspendeln sind wichtig. "Checks and balances" muss es auch innerhalb der Regierung geben.
In den Bundesländern ist das Justizressort gelegentlich mit anderen Verantwortlichkeiten zusammengefasst: Arbeit, Gesundheit, Soziales, Integration und Europa sind da im Angebot - aber eben nie Inneres.
Warum man dennoch darüber reden muss, hat mit der Europäischen Union zu tun. Die hat so viele Kommissare, dass vehement - wenngleich letztlich vergeblich - darum gerungen wurde, das Gremium zu verkleinern. Dennoch sind Justiz- und Innenzuständigkeiten bei einem Kommissionsmitglied zusammengefasst. Dafür haben wir andererseits beispielsweise einen Kommissar für Mehrsprachigkeit - eine Position, die man unter extremem Rationalisierungsdruck auch preisgeben könnte.
Das Innen-Justiz-Kommissariat ist aber nicht nur der Schönheitsfehler einer missglückten Organisationsstruktur. Es ist in dem Maße, in dem die EU in den Bereichen Inneres und Justiz Kompetenzen gewonnen hat, ein grundlegender demokratischer Makel. Die beiden Ressorts gehören getrennt, sie müssen sich bei aller kollegialen Kooperation gegenseitig belauern: Wie viel Sicherheit muss sein, wie viel Freiheit darf aufgegeben werden? Das sind keine einfachen Fragen, wenn es um Menschenleben, aber auch um Grundrechte geht.
Die Bürgerfreiheiten brauchen einen nur ihnen verpflichteten Anwalt, einen eigenständigen Justizkommissar. Der könnte andererseits Kompetenzen aus anderen Geschäftsbereichen einsammeln, die in der Sache zu ihm gehören. So wird ein Gemeinsamer Rahmen für das Zivilrecht derzeit von der Kommissarin für Verbraucherschutz erarbeitet. Die ist zwar Juristin, und keine schlechte, aber der europäische Bürger weiß nicht einzuschätzen, wer in Brüssel eigentlich was tut. Transparenz ist aber eine Voraussetzung für Demokratie. Wenn jeder irgendwie zuständig und keiner für irgendetwas verantwortlich ist, kann auch niemand zur Rechenschaft gezogen werden. Damit läuft die Kontrolle ins Leere.
Jetzt über diese Fragen zu reden lohnt durchaus. Während die derzeitige Kommission sich langsam der Auszehrung hingibt, wird hinter den Kulissen schon eifrig über das neue Kollegium debattiert. Dabei darf man aber nicht nur über die Frage sprechen, wer aus Berlin, Paris oder Warschau nach Brüssel geschickt wird, sondern auch, was er oder sie dort eigentlicht tun soll. Je klarer die Menschen wissen, was in der EU geschieht, desto eher werden sie bereit sein, den Prozess der europäischen Integration zu unterstützen. Wie stellt José Manuel Barroso, der den Job gern weitermachen möchte, sich die Struktur einer neuen Kommission vor? Das wüsste man gern vor den Wahlen zum Europäischen Parlament am 7. Juni.
Professor Eckart D. Stratenschulte ist Leiter der Europäischen Akademie in Berlin.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
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