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Kolumne: Deutsch ins Grundgesetz!

Die deutsche Sprache soll ins Grundgesetz, als Ergänzung zu Artikel 22. Hier ist mein Vorschlag, wie der Text lauten könnte. Von Mely Kiyak

Mely Kiyak ist freie Autorin in Berlin.
Mely Kiyak ist freie Autorin in Berlin.
Foto: FR

Grundgesetz Artikel 22 a: Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.

Art. 22 b: Gemeint ist Hochdeutsch. Von diesem offiziellen Bekenntnis sind Ober-, Mittel-, Nieder- und Neudeutsch ausgenommen.

Art. 22 c: Die Dialekte des Oberdeutschen sind: Schwäbisch, Niederalemannisch, Hochalemannisch, Höchstalemannisch (Walserdeutsch), Elsässisch, Bairisch, Südbairisch, Salzburgisch, Mittelbairisch (Donaubairisch), Nordbairisch (Oberpfälzisch), Ostfränkisch (Main- oder Oberfränkisch), Südfränkisch (Südrheinfränkisch).

Art. 22 d: Die Dialekte des Mitteldeutschen sind: Ehemaliges Rheinfränkisch (Hessisch), Moselfränkisch, Ripuarisch, Thüringisch, Zentralthüringisch, Obersächsisch (Meißnisch), Osterländisch, Nordmeißnisch, Nordostmeißnisch, Westmeißnisch, Südmeißnisch, Osterzgebirgisch, Westerzgebirgisch, Lausitzisch, Westlausitzisch, Ehemaliges Schlesisch, Niederlausitzisch, Ehemaliges Hochpreußisch.

Art. 22 e: Die Dialekte des Niederdeutschen sind: Niederfränkisch, Niedersächsisch, Westfälisch, Ostfälisch, Elbostfälisch, Nordniedersächsisch, Plattdeutsch, Märkisch-Brandenburgisch, Nordmärkisch, Mittelpommersch, Berlinisch, Mecklenburgisch, Friesisch, Westfriesisch, Stadtfriesisch, Ostfriesisch, Saterländisch, Nordfriesisch, Helgoländer Friesisch.

Art. 22 f: Die Dialekte des Neudeutschen sind: Alle deutschen Dialekte (Art. 22 c-e) vermischt mit anderen Dialekten von Menschen, die aus folgenden Herkunftsländern im Laufe der bundesrepublikanischen Geschichte eingewandert sind: Türkei, den ehemaligen Ländern der Sowjetunion, Spanien, Portugal, Italien, Frankreich, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Griechenland, Marokko, Tunesien, Vietnam, anderen asiatischen, afrikanischen, nord- und südamerikanischen Ländern.

Art. 22 g: Ausgenommen ist die Gebärdensprache in allen deutschen Dialekten vermischt mit allen anderen eingewanderten Dialekten.

Art. 22 h: Ausgenommen ist auch das Sprechen mit "Hand und Fuß" in allen Dialekten, es sei denn, es handelt sich um Kopfschütteln und zustimmendes Nicken auf Hochdeutsch, ausgeführt von Bundesdeutschen Händen und Füßen oder eingewanderten Händen und Füßen, die nachweisen können, dass sie an einer Volkshochschule einen deutschen Körpersprachkurs erfolgreich absolviert haben. Die Innenministerkonferenz beschließt die dazu gehörigen Regelungen in einem Eilverfahren.

Art. 22 i: Schweigen ist vom offiziellen Bekenntnis ausgenommen. Es sei denn, es handelt sich um Hochdeutsches Schweigen ohne Dialekt.

Art. 22 j: Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch. Sie darf nur gesprochen, gesungen oder geschrieben werden. Nicht aber geseufzt, gestammelt, geschmatzt, gerülpst, geschluckauft, gebläht oder mit sonstigen Geräuschen, gleich ob mit oder ohne Dialekt.

Art. 22 k: Kunstformen wie der Dadaismus, Lautpoesie, Nonsenslyrik oder Rap werden nachhaltig aus dem Deutschen Literaturkanon gestrichen, weil man das richtige Deutsch darin schlecht wiedererkennt.

Nächste Woche an dieser Stelle: Grundgesetzentwurf zum Bekenntnis der deutschen Speisenfolge: Suppe, Mahlzeit, Dessert.

legislative Grüße, Ihre Mely Kiyak

Mely Kiyak ist freie Autorin in Berlin.

Autor:  MELY KIYAK
Datum:  6 | 12 | 2008
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