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29. Juni 2012

Kolumne: Lieber NSU-Ausschuss, Teil 2!

 Von Mely Kiyak
 

Jedes Mal wenn gegen V-Männer ermittelt wurde, stoppte das einer vom Landesamt für Verfassungsschutz.

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Diese Woche war wieder Bundestagsuntersuchungsausschuss zur NSU. Befragt wurde Gerald Hoffmann (GH), 56 Jahre alt, Leitender Kriminaldirektor des Polizeipräsidiums Nordhessen. Hoffmann leitete die SOKO Café. Aus meinen Notizen und aus dem Gedächtnis:

Halit Yozgat wurde am 6. April 2006 in seinem Internetcafé in Kassel Nordstadt mit zwei kurz aufeinanderfolgenden Schüssen in den Kopf getötet. Zum Tatzeitpunkt befanden sich vier Menschen am Tatort. Einer davon ist Verfassungsschützer Andreas T., der an diesem Tag nach Dienstende sein Büro verlässt und mit einer geheimen Quelle telefoniert. Anschließend besucht er Yozgats Café und surft auf I love.de. Anhand der Ein- und Ausloggzeiten hat die Polizei ermittelt, dass er während Yozgats Hinrichtung am Tatort war.

GH: Er hätte den Schuss hören müssen. Er hätte die Leiche sehen müssen.

T. verlässt das Café. 20 Minuten nach der Tat telefoniert er erneut 87 Sekunden lang mit „seiner Quelle“; so nennt man in der Polizeisprache V-Männer, die aus der extremistischen Szene kommen und Informationen an den Verfassungsschutz weitergeben. Yozgat ist, so heutiger Kenntnisstand, das letzte Opfer der NSU-Mordserie. Im Gegensatz zu allen anderen NSU-Morden gab es einen Beschuldigten: Andreas T.

GH: Wir fanden in T.s Wohnung vier Schusswaffen, Waffenbesitzscheine, Munition, auch solche, die nicht zu den aufgefundenen Waffen passte. Außerdem Maschinenabschriften aus „Mein Kampf“, weitere Schriften zum 3. Reich, ein Buch über Serientäter „Immer wieder morden“. Ungewöhnlich war, dass er in seiner Dienststelle ein Waffenreinigungsgerät besaß.

Untersuchungsausschuss (UA): Sie sind bei Ihren Ermittlungen behindert worden, in einem Ausmaß, wie man es nie vermuten würde.

GH: Das Landesamt für Verfassungsschutz sagte, „wir haben es doch nur mit einem Tötungsdelikt zu tun. Können Sie sich vorstellen, was es für T. bedeuten würde, seinen Schutz aufzuheben?“.

UA: Ich fasse zusammen. Sie bekommen zu hören: „Für so ein banales Delikt wie Mord müssen wir nicht mit Ihnen kooperieren“.

GH: Wir wollten Herr T.s Quelle verhören. Er war Mitglied in einer Kameradschaft und in einer rechtsorientierten Eishockeymannschaft aktiv. Da es sich um einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes handelte, wussten wir, dass es besondere Regelungen gab.

UA: Niemand hätte Sie daran hindern können, die Quelle zu observieren oder zu vernehmen. Sie war in der Neonaziszene aktiv und polizeilich aufgefallen.

GH: Innenminister Bouffier hat damals entschieden: die Quellen von Herrn T. können nicht vernommen werden. Als Minister war er für den Verfassungsschutz verantwortlich.

UA: Er war doch auch Ihr Minister! Ist Ihnen das nicht komisch vorgekommen? Jedes Mal wenn gegen V-Männer ermittelt wurde, kam einer vom Landesamt für Verfassungsschutz vorbei, stoppte die Ermittlung mit der Begründung, der Schutz des Landes Hessen ist in Gefahr. Aus den Akten geht eine Bemerkung hervor, die meint, dass man erst eine Leiche neben einem Verfassungsschützer finden müsste, damit man Auskunft bekommt. Richtig?

GH: Selbst dann nicht.

UA: Bitte?

GH: Es heißt, selbst wenn man eine Leiche neben einem Verfassungsschützer findet, bekommt man keine Auskunft.

Ihre Mely Kiyak

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