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Kolumne: Lieber Regelsatz!

Eine Monatskarte für Hartz-IV-Empfänger kostet 51,60 Euro. Vorgesehen sind 14,36 Euro. Kein Kommentar. Von Mely Kiyak

Mely Kiyak ist freie Autorin.
Mely Kiyak ist freie Autorin.
Foto: FR

Die Monatsfahrkarte für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Frankfurt am Main kostet für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, 51,60 Euro. In Berlin kostet das ermäßigte Monatsticket 33,50 Euro. In Hamburg beginnt der Preis ab 30 Euro. Bremen 29,50 Euro. In München zahlt man 22,90 Euro im Innenstadtbereich. Da in München-City sicher keine ALG-II-Bezieher wohnen, müssen Sozialhilfeempfänger das Ticket für den Gesamtbereich für 38,60 Euro kaufen.

In Dortmund gab es einst ein Sozialticket für 15 Euro. Jetzt hat man den Preis angehoben auf 30 Euro. In Hannover ist es ganz kompliziert. Dort gibt es nur eine Vergünstigung für das Tagesticket, das 3,50 Euro kostet. Wer eine Einzelfahrt lösen will, zahlt den Normalpreis, 2,90 Euro. In Dresden gibt es zwar Ermäßigungen für Touristen, Senioren oder Polizisten, aber keine Ermäßigungen für Bezieher von Sozialleistungen. Auch Leverkusen, Lübeck oder Lüneburg verzichten auf Sozialtarife.

Wer wie ich herausfinden möchte, in welcher Kommune man für wie viel Geld sich bis wohin bewegen kann, braucht Geduld. Denn in jeder Stadt werden Voraussetzungen für Ermäßigungen unterschiedlich gehandhabt. Mal heißt es Sozialticket oder IsarCard oder Berlinpass, den man erst beantragen muss, um für ein ermäßigtes Monatsticket berechtigt zu sein. Wer das Monatsticket hat, kann sich damit nur innerhalb des Netzes bewegen.

Eine Bahncard 25 kostet im Normalpreis 57 Euro, die Bahncard 50 kostet 230 Euro. Ermäßigungen für Hartz-IV-Empfänger gibt es weder auf die Bahncard noch auf den Normalpreis. Kinder von Hartz-IV-Empfängern können auch nur schwerlich eine Fahrschule besuchen. Außer sie verfügen über wohlhabende und spendable Gönner in der Verwandtschaft. Der Führerschein kostet im Durchschnitt 1800 Euro.

Faktenblatt zu Hartz I bis IV

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Was will ich damit sagen? Man kann nicht ernsthaft darüber diskutieren, ob der Regelsatz mit 359 Euro angemessen ist, wenn ständig über Geld, aber niemals über Preise gesprochen wird. Ein jeder im Land ist auf einmal Sozialpolitiker. Doch kaum einer weiß, was Hartz-IV-Empfänger eine Zehnerkarte im Freibad kostet (im Durchschnitt 22 Euro). Oder ein Arbeitsheft Mathematik 5. Klasse eines Schulbuchverlages (im Durchschnitt 9,95 Euro im Halbjahr). Ermäßigung nicht möglich.

Nun komme ich zum Thema der Kolumne. Der Regelsatz bestimmt, was ein Bürger in Deutschland mindestens braucht, um leben zu können. Mehr noch, das soziokulturelle Existenzminimum soll zudem jedem Menschen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Erst wenn man das Existenzminimum menschenwürdig, realistisch und neu berechnet, kann man sich angemessen über Leistungsträger und Löhne unterhalten. Ich finde außerdem, dass Mobilität, neben Bildung und Gesundheit, eines der wichtigsten Themen bei Armut ist. Nicht nur geistige, sondern auch physische und physikalische Mobilität.

Der Regelsatz für Mobilität sieht monatlich 14,36 Euro vor. Entgegen allen Gesetzen einer Kolumne kommentiere ich weder diese Summe, noch frage ich nach dem Geisteszustand all jener, die den Regelsatz festgelegt haben und im wohligen Mantel der Anonymität eingekuschelt die letzten Wintersonnenstrahlen genießen.

Es grüßt und ermuntert zum selber Nachdenken und Rechnen,

Ihre Mely Kiyak Mely Kiyak ist freie Autorin.

Autor:  Mely Kiyak
Datum:  27 | 2 | 2010
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