Nehmen wir für einen Augenblick an, in Moskau kegelte Wladimir Putin einen Richter aus einem Gericht, das über rechtswidrige Militärbefehle im Tschetschenienkrieg entscheiden soll. Unser Urteil wäre eindeutig: Untragbare Zustände, das ist kein Rechtsstaat. Stimmt genau.
Aber der Fall spielt bei uns. In Leipzig sitzt demnächst ein Richter von Verteidigungsminister Jungs Gnaden im Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts. Er sitzt dort nur, weil der ursprünglich vom Gericht Bestimmte dem Minister nicht passte. Franz Josef Jung wollte keinen Kriegsdienstverweigerer in dem Senat, der womöglich über den umstrittenen Befehl zur Bombardierung eines Tanklastzugs in Afghanistan entscheiden wird.
Dies ist ein beispielloser Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz. Die Begründung des Ministers lautet, ein Richter des Wehrdienstsenats müsse die Bundeswehr von innen kennen. Das Argument überzeugt nicht. Einem der beiden Wehrdienstsenate in Leipzig gehört eine Richterin an, die sogar stellvertretende Vorsitzende ist. In der Logik Jungs wäre sie von Natur aus eine Fehlbesetzung.
Der Verteidigungsminister ist nicht mehr tragbar. Weg muss aber auch die ominöse Vereinbarung, die dem Verteidigungsministerium ein Bestimmungsrecht bei der Besetzung der Richterbank gibt. Kein Minister kann und darf in einem Rechtsstaat bestimmen, welche Richter über seine Ressortangelegenheiten urteilen.
Die laufenden Koalitionsverhandlungen bieten die Chance, die dringend notwendigen Korrekturen vorzunehmen, personell und inhaltlich. Frau Leutheusser-Schnarrenberger, übernehmen Sie!

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
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