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Kommentar: Armenische Tatsachen

Dass es überraschend ist, wenn ein Parlament die klare Benennung historischer Tatsachen über die außenpolitische Opportunität stellt, ist beschämend. Von Arnd Festerling

Arnd Festerling leitet die Politikredaktion der Frankfurter Rundschau.
Arnd Festerling leitet die Politikredaktion der Frankfurter Rundschau.
Foto: FR

Wer von offiziellen Stellungnahmen zum Völkermord an den Armeniern in den Jahren zwischen 1915 und 1917 spricht, muss unweigerlich das Wort Überraschung benutzen. Denn es ist durchaus nicht üblich, dass sich ein Parlament, wie nun das schwedische, in einer Resolution dazu bekennt, die Ermordung von bis zu 1,5 Millionen Menschen als Genozid, als Völkermord also zu bezeichnen. Wenn sich Volksvertretungen überhaupt zu den Massakern im Osmanischen Reich äußern, dann schrecken sie doch meistens vor der Bezeichnung als Völkermord zurück.

Denn die Folgen solcher Resolutionen sind nicht überraschend, sie sind vorhersagbar: Die Türkei ruft ihren Botschafter zurück, bestellt den Gesandten des unbotmäßigen Landes ein und kündigt böse Konsequenzen für die bilateralen Beziehungen an. Schließlich ist die offizielle türkische Geschichtsschreibung der Meinung, es habe höchstens 400.000 Tote gegeben, allesamt gestorben infolge bürgerkriegsähnlicher Wirren bei der Selbstverteidigung des Osmanischen Reichs gegen armenische Aufständische. Wer die Geschichte anders sieht, muss mit Anklage und Haftstrafe rechnen.

Wie die Türkei mit ihrer eigenen Geschichte umgeht, mag im Wesentlichen ein türkisches Problem sein - ein großes freilich, weil der freie Blick auf die Geschichte der innenpolitischen Opportunität untergeordnet wird. Dass es aber ausdrücklich überraschend ist, wenn ein Parlament die klare Benennung historischer Tatsachen über die außenpolitische Opportunität stellt, ist beschämend. Rund zwanzig Staaten haben bisher diesen Schritt getan. Gerade mal zwanzig.

Autor:  Arnd Festerling
Datum:  13 | 3 | 2010
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