Das Angebot der Bundesregierung, die zivilen Opfer des Luftangriffs von Kundus zu entschädigen, gehorcht den Gesetzen der klassischen Logik: Wenn die tödliche Aktion "unangemessen" - noch klarer: "falsch" - war, dann folgt daraus eine Pflicht zur Wiedergutmachung. Seit Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg das Geschehen militärisch anders bewertet als noch im November, stellt sich auch die Frage nach den Ansprüchen der Opfer neu - politisch, moralisch und juristisch. Berlins jüngster Vorstoß bewegt sich vor allem auf den beiden erstgenannten Ebenen. Es soll nicht so aussehen, als hätte Guttenberg zwar rhetorisch-semantisch eine Kehre vollzogen, im Handeln jedoch änderte sich gar nichts.
Der brisanteste Aspekt der Erklärung vom Montag freilich ist in Umstandsbestimmungen und Nebensätzen versteckt: Etwaige Entschädigungen sollten "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" gezahlt, langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Das mag durchaus im Sinne der betroffenen Afghanen sein. Aber dahinter steht auch die Sorge vor einem Präzedenzfall. Nach dem Kosovo-Krieg hatten sich die Angehörigen ziviler Opfer eines Nato-Angriffs vergeblich durch alle Instanzen geklagt. Die strittige Frage der Amtshaftung deutscher Militärs in "kriegerischen Geschehnissen" verneinte der Bundesgerichtshof, weil deutschen Soldaten kein Fehlverhalten zur Last gelegt werden konnte.
Der Fall Kundus liegt erkennbar anders. Gingen die Opfer tatsächlich vor Gericht, hätten sie gute Chancen, Rechts- und Militärgeschichte zu schreiben. Berlin scheint darauf nicht gerade erpicht zu sein.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
Countdown für Obama - das Weblog zur US-Wahl
Seit Februar 2010 laufen Bauarbeiten am Stuttgarter Bahnhof. Diskussion, Hintergründe, Fotostrecken und mehr im FR-Spezial.
FR-Online.de möchte Lesern unter vielen Texten zielführende Diskussionen ermöglichen. Die Redaktion prüft Beiträge in verschiedenen Verfahren.