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Kommentar: Bloß kein Präzedenzfall

Entschädigungen an die Opfer von Kundus sollen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" gezahlt werden. Das mag durchaus im Sinne der Betroffenen sein. Aber dahinter steht auch eine große Sorge der Bundesregierung. Von Joachim Frank

Joachim Frank ist Chefredakteur der Frankfurter Rundschau.
Joachim Frank ist Chefredakteur der Frankfurter Rundschau.
Foto: FR/Kraus

Das Angebot der Bundesregierung, die zivilen Opfer des Luftangriffs von Kundus zu entschädigen, gehorcht den Gesetzen der klassischen Logik: Wenn die tödliche Aktion "unangemessen" - noch klarer: "falsch" - war, dann folgt daraus eine Pflicht zur Wiedergutmachung. Seit Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg das Geschehen militärisch anders bewertet als noch im November, stellt sich auch die Frage nach den Ansprüchen der Opfer neu - politisch, moralisch und juristisch. Berlins jüngster Vorstoß bewegt sich vor allem auf den beiden erstgenannten Ebenen. Es soll nicht so aussehen, als hätte Guttenberg zwar rhetorisch-semantisch eine Kehre vollzogen, im Handeln jedoch änderte sich gar nichts.

Der brisanteste Aspekt der Erklärung vom Montag freilich ist in Umstandsbestimmungen und Nebensätzen versteckt: Etwaige Entschädigungen sollten "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" gezahlt, langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Das mag durchaus im Sinne der betroffenen Afghanen sein. Aber dahinter steht auch die Sorge vor einem Präzedenzfall. Nach dem Kosovo-Krieg hatten sich die Angehörigen ziviler Opfer eines Nato-Angriffs vergeblich durch alle Instanzen geklagt. Die strittige Frage der Amtshaftung deutscher Militärs in "kriegerischen Geschehnissen" verneinte der Bundesgerichtshof, weil deutschen Soldaten kein Fehlverhalten zur Last gelegt werden konnte.

Der Fall Kundus liegt erkennbar anders. Gingen die Opfer tatsächlich vor Gericht, hätten sie gute Chancen, Rechts- und Militärgeschichte zu schreiben. Berlin scheint darauf nicht gerade erpicht zu sein.

Autor:  Joachim Frank
Datum:  8 | 12 | 2009
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