Auf 16 Formularseiten muss ein Antragsteller für Hartz IV detailliert Auskunft über seine Lebens- und Vermögensverhältnisse geben. Da wird ausgelotet, ob der momentane Partner in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" mit dem Antragsteller lebt und demzufolge unterhaltspflichtig wäre. Auf der einen Seite ist das Reformgesetz überreguliert, auf der anderen Seite gibt es nach wie vor erhebliche Interpretationsspielräume. So beurteilen die einzelnen Sachbearbeiter unterschiedlich, was noch als angemessener Wohnraum gelten darf.
Auch die Frage, was als Vermögen zuerst aufgebraucht werden muss, ist ständiger Quell für Gerichtsstreit. Mehrere Novellen des Gesetzes konnten nicht verhindern, dass die Klagewelle immer höher schwappt. Etwa die Hälfte der klagenden Hartz-IV-Empfänger erhält vor Gericht recht - eine Erfolgsquote, die es sonst nirgends im Streit zwischen Bürger und Bürokratie gibt. Es wird Zeit, das Gesetz gründlich zu entstauben. Nicht nur müssen etliche Grundsatzurteile eingearbeitet werden. Es gilt auch, die bürokratische Zwangsjacke an manchen Stellen zu lockern.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
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