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18. Juli 2012

Kommentar BVerfG-Urteil: Asylbewerber - Ende einer kranken Logik

 Von Jonas Nonnenmann
Asylbewerberinnen: Seit 20 Jahren hat niemand die Leistungen erhöht.  Foto: dpa

Jahrelang haben Politiker Flüchtlingen ein menschenwürdiges Leben verweigert. Gut, dass das Verfassungsgericht den Betroffenen Recht gibt. Traurig, dass die Sache erst vor Gericht landen musste.

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Jahrelang haben Politiker Flüchtlingen ein menschenwürdiges Leben verweigert. Gut, dass das Verfassungsgericht den Betroffenen Recht gibt. Traurig, dass die Sache erst vor Gericht landen musste.

Jetzt haben es Politiker schriftlich: Die derzeitigen Leistungen für Asylsuchende verstoßen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überrascht, sondern dass so etwas Selbstverständliches überhaupt verhandelt werden muss. Was kommt als nächstes? Urteilen die Richter darüber, ob man Kinder schlagen darf? Ob Frauen die gleichen Rechte haben sollten wie Männer?

Bisher bekommen Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge rund 40 Prozent weniger Geld als das, was das Bundesverfassungsgericht für Sozialhilfeempfänger als menschenwürdig erachtet – falls sie überhaupt Geld bekommen und nicht mit Paketen voll Essen abgespeist werden, das sie oft nicht kennen und nicht mögen. Dazu ein Taschengeld, das in den meisten Städten nicht einmal reicht, um die Straßenbahn zu bezahlen. Hartz IV ist im Vergleich dazu ein Vermögen.

Kranke Logik

In der Logik mancher Politiker macht die miese Behandlung Sinn, weil sie die abschreckt, die nur der Armut davonlaufen. Im Zweifel lassen sie eben alle leiden, auch die politisch Verfolgten - diese zynische Logik galt schon bei der Einführung des "Asylbewerberleistungsgesetzes" vor 20 Jahren. Heribert Prantl hat Recht, wenn er schreibt, schon der Name sei irreführend - in Wirklichkeit handele es sich um ein "Asylbewerbleitungsausschlussgesetz". Seit es eingeführt ist hat niemand die Leistungen erhöht, obwohl die Lebenskosten stark gestiegen sind.

Das alles zeigt was passiert, wenn eine Bevölkerungsgruppe keine starke Lobby hat. Durch die Bank ignorierten alle deutschen Regierungen den wichtigsten Grundsatz unserer Verfassung: Den, dass die Menschenwürde unantastbar ist. Daran änderte die SPD-geführte Bundesregierung so wenig wie CDU und FDP unter der verantwortlichen Arbeitsministerin Ursula von der Leyen - die kümmert sich offenbar nur dann um Menschenrechte, wenn es um volksnahe Themen wie Kinderpornographie geht.

An Stammtischen und in Internetforen werden sich jetzt wieder die Schlaumeier melden, die sagen: Flüchtlingen geht es hier doch so oder so besser als in ihrer Heimat – als ob es fürs Leben schon ausreichte, dass einer nicht gefoltert oder ermordet wird.

Wer so argumentiert, der sollte selbst mal ein paar Wochen mit Flüchtlingen verbringen. Wie wäre es mit Reutlingen? Dort hat jeder das Recht auf 4,5 Quadratmeter - und richtig viel Zeit zum Nachdenken, kostenlos.  

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