Politisch ist es die billigste Lösung, materiell die teuerste. Um das Wahlrecht verfassungsfest zu machen, haben sich die Bundestagsparteien darauf verständigt, das Parlament zu vergrößern. Darauf läuft es nämlich hinaus, wenn Überhangmandate für eine Partei durch zusätzliche Sitze für die anderen ausgeglichen werden. Dieser Mechanismus ist der Preis für das bewährte, aber komplizierte deutsche System, das Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht miteinander verknüpft.
Jede Wählerstimme muss gleich viel wert sein – egal, für wen und wo sie abgegeben wird. Weil das Bundesverfassungsgericht dies nicht mehr gewährleistet sah, hat es das bisherige Wahlrecht für grundgesetzwidrig erklärt. Auch die neue Regelung wird im Kleingedruckten hoch kompliziert, aber der Grundsatz ist klar: Wenn die Wähler eine Partei mehr Wahlkreise gewinnen lassen, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen, bekommt auch die Konkurrenz mehr Abgeordnete.
Diese wunderbare Sitzvermehrung ist nur auf zwei Arten zu vermeiden: Entweder der Bundestag verkleinert seine Normalgröße, wie er das schon einmal getan hat. Aber dazu fehlt aktuell offenbar die Kraft. Oder die Wähler lassen das Splittung sein. Also nicht mehr die Zweitstimme für die liebste kleine Partei, die erste für die zweitliebste große Partei, die Chance auf ein Direktmandat hat? Das wäre schade. Also nehmen wir den Preis der Demokratie in Kauf!
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