Der Wille des Patienten ist maßgeblich für den Arzt, selbst wenn der Patient gerade nicht in der Lage ist, diesen Willen konkret zu äußern. Der Bundestag hat am Donnerstag in einer Frage von Leben und Tod eine kluge, eine abgewogene, eine praxisnahe Antwort gegeben.
Die 320 Parlamentarier, die für das Gesetz stimmten, haben das Recht des Patienten gestärkt - und zugleich rechtliche Klarheit für die Mediziner geschaffen, die bislang in einer solch existenziellen Frage in einer juristischen Grauzone agieren mussten. Nun entscheiden nicht mehr Richter über das Schicksal eines Menschen, den sie niemals zuvor gesehen haben, sondern der Patient.
Einiger Unsinn ist über Patientenverfügungen geäußert worden. Manch Gegner einer Regelung warnte, dass künftig schon kleine Operationen nicht vorgenommen werden könnten, weil ein Patient eine Verfügung aufgesetzt habe. Tatsächlich muss sie aber sehr konkret formuliert sein und bestimmte Krankheitsbilder beschreiben, für die sie gelten soll.
Die Anhänger einer engen Auslegung der Verfügung waren vom verständlichen Willen beseelt, Patienten nicht ungewollt einem zusätzlichen Risiko auszusetzen, indem sie in die Verfügungen viele Sicherungen einbauen wollten. Sie wollten die Patienten auch vor sich selbst schützen.
Wer sich ausgiebig informiert, eingehend beraten lässt und seine Verfügung regelmäßig überprüft, entgeht aber dem Risiko, dass seine Verfügung in einer bestimmten Situation gar nicht seinem Willen entspricht. Wer sich nicht festlegen will, schließt erst gar keine Verfügung ab.
Am Ende entscheidet der Mensch, nicht der Richter. Das ist gut.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
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