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18. Januar 2013

Kommentar: Die Unbarmherzigen

 Von 
Der Chefarzt für Gynäkologie am Heilig Geist Krankenhaus, Hendryk Pilch, faltet am 17.01.2013 in Köln während einer Pressekonferenz seine Hände. Die Katholische Kliniken bestreiten, dass das Abweisen von Vergewaltigungsopfern bei ihnen gängige Praxis ist. Foto: dpa

Dass zwei katholische Krankenhäuser in Köln einer vergewaltigten Frau die Behandlung verweigert haben, verstößt gegen eine Grundfeste der Kirche: die "gelebte Barmherzigkeit".

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Was ist Barmherzigkeit? Für Christen ist sie das Wort und die Tat der ausgestreckten Hand und der verstehenden Nachsicht, wenn alle anderen, insbesondere staatliche Stellen, Hilfe und Verständnis verweigern. Für katholische Christen ist Barmherzigkeit – so steht es in einer Erklärung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken von 1995 – sogar eine „Grundfunktion“ der Kirche: „Die Glaubwürdigkeit der Kirche wird abhängig von der gelebten Barmherzigkeit.“

Das ist eine schlechte, eine bedrohliche Nachricht zumindest für das Erzbistum Köln. Zwei katholische Krankenhäuser haben einer vergewaltigten Frau nicht nur ein Beratungsgespräch und die von der Notärztin verschriebene „Pille danach“ verweigert, sondern auch eine gerichtsverwertbare Sicherung von Tatspuren. Zur Begründung verwiesen sie auf eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kölner Kardinal. Dessen Sprecher legt Wert auf die Feststellung, verboten sei den Kliniken nur die Ausgabe der Pille, erlaubt hingegen die Spurensicherung. Mit anderen Worten: An der Überführung eines Vergewaltigers dürfen sich katholische Kliniken äußerstenfalls beteiligen, Hilfe für das Vergewaltigungsopfer hat aus moraltheologischen Gründen hingegen außer Betracht zu bleiben. Sollte der Fortbestand der katholischen Kirche wirklich von gelebter Barmherzigkeit abhängen, ist mit ihrem Ableben stündlich zu rechnen.

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