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Kommentar: Ein Urteil gegen die Verblendung

In der Vergangenheit haben viele Schulen im Konfliktfall Muslima von diesen Unterrichtsfächern befreit. Das beginnt sich zu ändern. Das Bundesverfassungsgericht hat den Konflikt zwischen Eltern und Schule richtig entschieden.Von Ursula Knapp

Ursula Knapp ist Korrespondentin der FR
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Foto: FR

Das Bundesverfassungsgericht hat den Konflikt zwischen Eltern und Schule richtig entschieden. Eltern können ihre schulpflichtigen Kinder nicht nach eigenen moralischen oder religiösen Grundüberzeugungen von bestimmten Unterrichtsfächern abmelden oder Schulveranstaltungen boykottieren.

Im konkreten Fall werden das wohl die meisten so sehen, ging es doch um die Aktion der Grundschule Paderborn, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Das als Verstoß gegen das Erziehungsrecht zu bewerten, ist schon sehr weit hergeholt.

Aber auch beim allgemeinen Sexualkundeunterricht - der auch Verhütungsmethoden behandelt - hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahrzehnten entschieden, dass Eltern den Unterrichtsbesuch ihrer Kinder nicht mit dem Argument auf ihr Erziehungsrecht verweigern können. Schule darf nicht indoktrinieren, umgekehrt haben Eltern nicht das Recht, ihre Kinder gegenüber anderen Ideen abzuschirmen. Die Verfassungsrichter sind dieser Linie im aktuellen Fall treu geblieben.

Allerdings sollte niemand ausblenden, dass die Entscheidung Weiterungen hat. Fundamentalistische Christen, die statt der Evolutionstheorie die Schöpfungsgeschichte unterrichtet sehen wollen, dürften damit in Karlsruhe kaum Gehör finden. Ebenso wenig muslimische Eltern, die ihre Töchter nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen lassen wollen.

In der Vergangenheit haben viele Schulen im Konfliktfall Muslima von diesen Unterrichtsfächern befreit. Das beginnt sich zu ändern. Bei eigenmächtigem Fehlen kann nun auch diesen Eltern ein Bußgeld drohen.

Autor:  Ursula Knapp
Datum:  5 | 8 | 2009
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