Ganz aus Versehen, behauptet Google, habe man Inhalte aus ungeschützten WLAN-Netzen gesammelt. Drei Jahre lang? Das ist entweder dreist gelogen - oder der Offenbarungseid eines Unternehmens, dessen Geschäftsgrundlage der Umgang mit Daten ist.
Gut, wer seine Verbindung ins Netz nicht schützt, handelt ein bisschen so, als lasse er den Postboten Briefe ohne Umschlag in einen Briefkasten ohne Schloss stecken. Aber das gibt niemand das Recht, diese Briefe zu lesen. Man nennt das Briefgeheimnis. Es steht samt Fernmeldegeheimnis nicht in irgendeiner Verordnung, sondern im Grundgesetz.
Dessen Autoren dachten vor allem an den Staat als Schnüffler. Dass Firmen so dreist werden könnten, ahnten sie nicht. Auch die Legislative von heute kann immer nur mit Verzug reagieren. Bis sie passgenau das Eindringen in WLAN-Netze verboten hat, sind die technisch überholt.
Die Gesetze, die das Fernmeldegeheimnis schützen, sehen für Verstöße dagegen Strafen von bis zu fünf Jahren Gefängnis vor. Die Google-Verantwortlichen gehören auf jeden Fall vor Gericht.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
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