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Kommentar: Gratwanderung

Der rechtsradikale Schläger Kevin S. wird vom Kasseler Landgericht verurteilt. Der Vorsitzende Richter hält sich bei der Urteilsbegründung mit einer politischen Bewertung nicht zurück. Von Ralf Pasch

Ralf Pasch ist Nordhessen-Korrespondent der Frankfurter Rundschau.
Ralf Pasch ist Nordhessen-Korrespondent der Frankfurter Rundschau.
Foto: FR

Der rechtsradikale Schläger Kevin S. ist am Montag vom Kasseler Landgericht verurteilt worden, zwei Jahre und drei Monate muss er hinter Gitter.

Das Verfahren wurde von der 3. Strafkammer und ihrem Vorsitzenden Pierre Brandenstein, der erst seit kurzem in dieser Funktion ist, souverän und entsprechend des Zeitplanes beendet. Das ist in heutigen Zeiten, da sich solche Verhandlungen mitunter über Monate hinziehen, durchaus bemerkenswert.

Doch noch etwas gilt es anzumerken: Trotz aller Nüchternheit, die in diesem von der Öffentlichkeit kritisch beäugten Verfahren auch angebracht war, hielt sich der Vorsitzende Richter bei seiner Urteilsbegründung am Montag mit einer politischen Bewertung nicht zurück. Die Motivation des Angeklagten für seinen nächtlichen Überfall auf das Zeltlager der Linksjugend, so der Richter, sei eindeutig, er habe Gewalt gegen Andersdenkende praktiziert.

Auch wenn er die für und gegen den Angeklagten sprechenden Punkte sorgsam abwog, zog sich der Richter nicht auf eine Bewertung nach der Maßgabe des Strafgesetzbuches zurück. Er lehnte sich vergleichsweise weit aus dem Fenster und wählte klare Worte. Das verdient Achtung.

Autor:  Ralf Pasch
Datum:  12 | 1 | 2009
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