Es ist ungerecht. Serkan K. hat einen Jungen totgefahren. Er hat den sterbenden 14-Jährigen zurückgelassen, ohne sich um ihn zu kümmern. Er hat dessen Leben zerstört, vielleicht auch das der Eltern, die noch lange nicht Herr über ihren Schmerz geworden sind.
Vielleicht war Serkan K. besoffen, vielleicht war er bekifft, vielleicht hatte er das Handy am Ohr oder die Augen sonstwo, als er den Jungen überfuhr. Vielleicht ist ihm seine Tat völlig egal, und vielleicht lacht er sich innerlich kaputt über das Urteil, das von den Eltern und den meisten Prozessbeobachtern als Schlag ins Gesicht empfunden wird. Vielleicht handelt es sich bei Serkan K. um ein ausgemachtes Charakterschwein, vielleicht auch um einen notorischen Gewaltverbrecher, der eigentlich in den Knast gehört. Mag alles so sein.
Nur stand das am Freitag vor dem Landgericht nicht zur Debatte. Es ging um Unfallflucht. Die hat Serkan K. begangen, daran gibt es keinen Zweifel. Unterlassene Hilfeleistung? Hilfe leisteten andere, Serkan K., der kurz ausgestiegen war, konnte sich darauf verlassen, dass andere das taten, was seine Pflicht und Schuldigkeit gewesen wäre. Zu retten wäre der Junge nach Aussage der Mediziner ohnehin nicht mehr gewesen, seine Verletzungen waren zu schwer.
Fahrlässige Tötung? Konnte Serkan K. nicht nachgewiesen werden. Der Sachverständige kam in seinem Gutachten nicht zu dem Schluss, dass der Unfall unvermeidbar gewesen sei. Eine Vermeidbarkeit war aber schlicht nicht nachzuweisen. Im Zweifel für den Angeklagten – das ist ein so uralter wie tragender Pfeiler unseres Justizsystems.
Moral ist eine Sache. Justiz eine andere. Es wäre eine juristische Trickserei gewesen, Serkan K. für Taten, die nicht nachweisbar sind, durch die Hintertür zu bestrafen, indem man sie einfach im Strafmaß für Fahrerflucht unterbringt.
Man muss dieses Urteil nicht richtig finden. Man darf Serkan K. mit ganzem Herzen ins Gefängnis wünschen. Man kann es unmöglich gerecht finden, dass die Eltern des Opfers für ihre Nebenklage, die selten einen so großen Sinn ergeben hat wie in diesem Prozess, auch noch zur Kasse gebeten werden.
Aber man darf auch ruhig die Leistung des Richters Andreas Klauke würdigen, der sich selbst durch eine ebenso geschlossene wie zahlreiche Phalanx von Besuchern, die nur ein hartes Urteil akzeptieren wollten, nicht beeindrucken ließ. Der lange in seiner Urteilsbegründung erläuterte, warum das Gericht zu diesem Urteil kam – und der es juristisch klug begründete. Er hätte es einfacher haben können. Er hat sich mit diesem Urteil sicher viele Feinde, der Frankfurter Justiz aber alle Ehre gemacht.