Natürlich will am Ende keiner Schuld sein, wenn es zum Unfall kommt. Also wandert die Verantwortung in der Frage, ob Eltern mit Kinderwagen eine Rolltreppe benutzen dürfen, von einer Instanz zur nächsten. Bis sie schließlich bei den Eltern selbst landet.
Rolltreppen-Hersteller und Betreiber glauben sich mit einem Warnhinweis in Form eines Aufklebers auf der sicheren Seite. Die Leidtragenden sind die Eltern, die mit dem Problem alleingelassen werden, wie sie Kind(er) und Kinderwagen aus dem U- oder S-Bahnschacht nach oben befördern, wenn es keinen Aufzug gibt.
Die VGF bietet in solchen Fällen an, Ordnungsdienstmitarbeiter zu rufen. Das kostet Zeit, aber es ist eine Lösung, falls kein hilfsbereiter Mitfahrer zur Stelle ist. Bei der Bahn verweist man lediglich darauf, dass es bei Missachtung des Warnhinweises keine strafrechtlichen Konsequenzen gebe. Will heißen: Eltern mit Kinderwagen können zwar auf die Rolltreppe steigen, aber dann bitteschön auf eigene Gefahr.
Dabei ist die Deutsche Bahn gefordert, Lösungen für ihre "Problem-Stationen" zu finden; Verbotsaufkleber sind jedenfalls keine Lösung. F8