Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen können ein wenig aufatmen. Mit dem Arbeitsvertrag unterschreiben sie nicht automatisch, dass ihr Brötchengeber entscheiden kann, ob sie gottgefällig genug leben, um ihren Job behalten zu dürfen. Die Straßburger Richter stellen den Schutz der Privatsphäre eines Organisten über das Interesse der Pfarrgemeinde, ihm wegen einer außerehelichen Beziehung die Flötentöne mittels Kündigung beizubringen. Zwar befanden die gleichen Richter den Rauswurf eines Mormonen wegen einer Liaison neben der Ehe für rechtens. Doch war er für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, für den glaubwürdigen Verkauf religiöser Inhalte also.
Aber Orgel katholisch spielen? Diese Vorstellung verwarf das Gericht als zu krasse Einmischung ins Private. Die Straßburger verbanden ihre Klarstellung mit einer Ohrfeige für deutsche Gerichte. Sie hätten der Kirche einfach geglaubt, dass sie durch die Beschäftigung des Organisten Glaubwürdigkeit einbüße.
Damit verweist Straßburg auf ein deutsches Problem: die zu große Nähe von Staat und Kirche. Indem sie Schlüsseleinrichtungen wie Kitas, Kliniken und Pflegeheime betreiben, in Schulen und an Unis lehren, können die großen Kirchen ihre Weltsicht als allein seligmachende verkünden. Auch dank staatlicher Förderung, die sich längst nicht nur auf das Eintreiben der Kirchensteuer beschränkt. Letztlich werden so auch Erzieherinnen und Ärzte, Schwestern und Pfleger davon abgehalten, dem potenziellen Arbeitgeber Kirche die Mitgliedschaft aufzukündigen.
So sieht Glaubensfreiheit in Deutschland anno 2010 aus. Straßburg sollte öfter Recht sprechen.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
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