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11. September 2012

Kommentar: Kein gutes Omen aus Karlsruhe

 Von Christian Bommarius
CSU-Politiker Peter Gauweiler hat vor dem Bundesverfassungsgericht verloren. Foto: dpa

In Gauweilers Eilantrag war das Grundproblem nicht nur der Eurorettung, sondern Europas genau markiert. Eventuell hat gestern nicht nur der CSU-Politiker Peter Gauweiler vor dem Bundesverfassungsgericht verloren, sondern die Demokratie in Europa.

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Gauweiler ist mit seinem Versuch, im letzten Augenblick den Richterspruch zur Euro-Rettung zu verhindern, sang- und klanglos gescheitert. Es spricht manches dafür, dass es ihm und den anderen Gegnern des Eurorettungsschirms ESM und des Fiskalpakts heute ebenso ergehen wird, wenn der 2. Senat seine Entscheidung darüber verkündet.

Der Eilantrag Gauweilers war gut begründet. Die Europäische Zentralbank hat den unbeschränkten Ankauf von Anleihen klammer Eurostaaten beschlossen, um sie so vor dem Kollaps zu bewahren. Damit leistet die EZB genau das, was auch der ESM leisten soll. Nur eben sehen für dessen Tätigwerden klare Regeln unter anderem die Zustimmung des Bundestages vor. Die Ankäufe der Staatsanleihen durch die EZB hingegen hängen allein von deren Wunsch und Willen ab. Damit, hatte Gauweiler argumentiert, seien die Regeln des ESM bereits umgangen, noch ehe der ESM überhaupt ratifiziert sei.

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Karlsruhe hat in Gauweilers Eilantrag lediglich eine Erweiterung seines Antrags zum Eurorettungsschirm erkannt. Doch war in ihm das Grundproblem nicht nur der Eurorettung, sondern Europas genau markiert. Die Politik folgt dem Prinzip: „Not kennt kein Gebot.“ Das ist die Losung technokratischer Pragmatiker, als Leitspruch der Demokratie ist sie nicht geeignet.

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