Das sind gleich zwei Ohrfeigen. Eine für die forschungsfeindlichen deutschen Politiker, die den Stammzell-Forschern in der Vergangenheit lähmende Fesseln angelegt haben. Und eine weitere für Kläger Greenpeace, der zwar nichts gegen die Forschung an sich einzuwenden hat, aber die Vermarktung der Ergebnisse verhindern möchte. Oliver Brüstle, einer der wenigen noch in Deutschland auf diesem Gebiet forschenden Wissenschaftler, bekam am Donnerstag vom Bundesgerichtshof kräftig den Rücken gestärkt. Der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck begründete die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes mit der weitaus großzügigeren Rechtslage in anderen europäischen Staaten.
Und er rügte damit indirekt seine Kollegen am Bundespatentgericht in München, die aus moralischen Erwägungen und gegen geltendes Recht Brüstle die Verwertung seiner Forschungsergebnisse teilweise untersagt hatten. Das europäische Gericht muss nun auf Wunsch von Karlsruhe die Biopatentrichtlinie auslegen. Brüstle muss man danken, dass er wacker streitet - und nicht schon längst im liberalen Ausland arbeitet.
Seit Februar 2010 laufen Bauarbeiten am Stuttgarter Bahnhof. Diskussion, Hintergründe, Fotostrecken und mehr im FR-Spezial.
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