Im Sommer 1993 trat die Asylrechtsreform in Kraft. Seitdem dürfen nur noch jene Flüchtlinge Asyl beantragen, die nicht aus einem als sicher geltenden Drittstaat einreisen. Ziel war es, die Zahl der Asylsuchenden zurückzudrängen. Und das wurde bekanntlich erreicht.
Der drastische Rückgang der Asylprozesse vor den Verwaltungsgerichten kam also nicht aus heiterem Himmel. Es war abzusehen, dass die Richter künftig weniger mit Verfahren dieser Art beschäftigt sein werden. Doch die hessische Landesregierung beließ nicht nur personell alles beim Alten. Sie spendierte den Frankfurter Verwaltungsrichtern sogar noch ein über Jahre gemietetes neues Domizil. Jetzt gibt es dem Vernehmen nach in Kassel 50 Verwaltungsrichter zu viel, in Frankfurt sind es mehr als zwölf. Und das Haushaltsloch wird immer größer.
Kein Richter darf auf Kosten des Steuerzahlers Däumchen drehen. Es ist sinnvoll, das Personal dort einzusetzen, wo es gebraucht wird. Die Kompetenzen müssen in den jeweiligen Gerichten verbleiben. Spezialisierungen in einem immer komplexer werdenden Recht ist nicht nur sinnvoll. Es ist auch zeitgemäß.