Peter Struck ist zwar kürzlich in Rente gegangen, gleichwohl behält das nach ihm benannte Gesetz seine Gültigkeit. Kein Regierungsprojekt komme so aus dem Parlament wieder heraus, wie es dort mal hineingelangt sei, lautete die in verschiedenen Machtkonstellationen erhärtete Formel des langjährigen SPD-Fraktionschefs. Will heißen: Die Regierung macht Vorschläge, endgültig beschließen tun aber andere.
Das Strucksche Gesetz hatte eine besondere Relevanz in Zeiten der großen Koalition, wo die zwei Regierungsfraktionen zahlenmäßig so stark waren, dass bei ihrem Grummeln oder Grollen auch Kanzlerin und Minister nicht immer weghören konnten. Jetzt liegen die Dinge etwas anders. Union und FDP haben eine zwar nur knappe parlamentarische Mehrheit. Die beiden Wunschpartner haben aber so lange und heftig ihr Bündnis herbeigesehnt, dass es ihnen schon aus Gründen des Machterhalts gelingen dürfte, die vor Widersprüchen strotzende Weihnachtsmischung namens Wachstumsbeschleunigungsgesetz durch den Bundestag zu pauken.
Dies gilt nicht für den Bundesrat. Auch dort könnte Schwarz-Gelb theoretisch zwar durchregieren. Aber in der Länderkammer hört die Loyalität zum Bund da auf, wo die eigenen Interessen gefährdet scheinen. Im konkreten Fall geht es um die simple Erkenntnis, dass die in Berlin ausgeheckten Geschenke in Kiel und anderswo akute Haushaltsnöte auslösen dürften. Wie könnte nach dem Struckschen Gesetz der Knatsch ausgehen? Indem man das Steuerpaket aufschnürt oder bockigen Ländern durch passende Ausgleichsgeschenke die Zustimmung abkauft.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
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