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Kommentar: Namenspflicht für Polizisten

Schläger in Uniform: Ein paar schwarze Schafe gibt´s doch immer, argumentiert die Polizeigewerkschaft. Für zivile Verdächtige würde das wohl kaum gelten. Von Viktor Funk

Viktor Funk ist Redakteur der Politikredaktion der Frankfurter Rundschau.
Viktor Funk ist Redakteur der Politikredaktion der Frankfurter Rundschau.
Foto: FR

Man stelle sich vor, die Polizei nimmt 869 Anzeigen gegen gewalttätige Bürger auf. 138 Fälle überprüfen die Beamten und stellen in zwölf Fällen fest, dass die Beschuldigten mutmaßlich massiv misshandelt haben. Und dann werfen die Beamten die Untersuchungsakten weg. Sind doch bloß 1,4 Prozent der Verdächtigen, die etwas verbrochen haben könnten. Ein paar schwarze Schafe gibt´s doch immer. So argumentieren die Polizeigewerkschaften, nur sprechen sie nicht über "zivile" Verdächtige, sondern über Polizisten.

Dass Beamte in kritischen Situationen Gewalt anwenden dürfen, ist gesetzlich erlaubt. Aber sie schlagen gelegentlich auch dann zu, wenn es das nicht ist. Und in den meisten Fällen haben die Schläger in Uniform nichts zu befürchten. Staatsanwälte ermitteln zwar, doch kommen nicht weiter, weil der konkrete Täter nicht identifiziert werden konnte, oder seine Kollegen fühlen sich aus falsch verstandener Solidarität verpflichtet zu schweigen.

In einem Staat, in dem Ermittlungsbehörden immer mehr Daten über Bürger sammeln, bleiben ausgerechnet die für Sicherheit zuständigen Staatsdiener für die Bürger anonym. Anonymität schützt Verbrecher, auch die in Uniformen.

Die Zeit ist längst reif, dass jeder Polizist - ob auf Streife oder bei Demonstrationseinsätzen - seinen Namen offen trägt. Unabhängige Untersuchungremien für Polizeigewalt müssen ebenso selbstverständlich sein wie jährliche Berichte dieser Gremien. Dann wüsste man, dass die schwarzen Schafe sich nicht einfach verstecken und das öffentliche Bild der Polizei trüben können.

Autor:  Viktor Funk
Datum:  8 | 7 | 2010
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