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15. Oktober 2012

Kommentar: Noch gilt die Unschuldsvermutung

 Von Katja Tichomirowa
Unter Plagiatsverdacht: Annette Schavan. Foto: dpa

Der Promotionsausschuss hat die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten, als er ein vertrauliches Gutachten an die Medien gab.

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Der Schaden ist angerichtet, und man kann daran zweifeln, ob er noch reparabel ist. Der Vorwurf, sie habe in ihrer Doktorarbeit bewusst getäuscht, treffe „den Kern dessen, was mir wichtig ist“, erklärte Annette Schavan am Wochenende. Wenigstens diesen Satz der Bundesbildungsministerin sollte gehört haben, wer nun über ihr politisches Schicksal debattiert.

Annette Schavan hat geschwiegen zu den Vorwürfen, die ihr ein „Robert Schmidt“ in seinem 92 Seiten langen Plagiatsbericht gemacht hat. Sie hat geschwiegen, um den Universität Düsseldorf die Gelegenheit zu geben, den Vorwürfen nachzugehen und ihre Arbeit zu prüfen. Es wäre gut gewesen, auch der Promotionsausschuss der Universität hätte sich an diesen Grundsatz gehalten. Sein Gutachten, dass Schavan nun eine Täuschungsabsicht unterstellt, war vertraulich. Es sollte dem Ausschuss als Grundlage dienen, um über eine mögliche Aberkennung des Doktorgrades zu entscheiden, allerdings nicht, ohne zuvor auch Annette Schavan gehört zu haben.

Erst nach Abschluss des Verfahrens sollten die möglichen Verfehlungen der Ministerin auch Gegenstand einer öffentlichen Debatte sein. Das gebietet die Unschuldsvermutung. Sie gilt auch für Annette Schavan. Wie allerdings ein Promotionsausschuss, der sich nicht zu schade war, ein vertrauliches Gutachten an die Medien zu geben, dieses Verfahren noch zu einem Abschluss bringen soll, weiß der Himmel.

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