Es ist schon eine Überraschung, dass die schwarz-gelbe Koalition ihre Pläne zur Änderung des Mietrechts in letzter Minute geändert hat. Einen Tag vor der Abstimmung des Bundestags konnte auf Drängen der Unionsfraktion am Mittwoch durchgesetzt werden, dass die Länder Mieterhöhungen in bestimmten Gebieten auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzen können.
Das neue Mietrecht, das durch die geplante Beschränkung von Mietminderungen doch recht vermieterfreundlich erschien, wird dadurch zumindest etwas ausgewogener. Für die Mieter ist die Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeiten ein kleiner Erfolg, weil so der Preisanstieg in Großstädten wie Berlin, Frankfurt am Main, München und Hamburg etwas abgebremst werden kann. Doch eine echte Entlastung auf den Wohnungsmärkten der Großstädte ist damit nicht zu erreichen.
Solange dort wegen des Mangels an Wohnungen die Mieten beim Abschluss neuer Verträge explodieren, sind schärfere Maßnahmen notwendig. Dazu gehört eine Obergrenze bei der Neuvermietung von Wohnungen, die maximal zehn bis 15 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Nötig ist darüber hinaus, dass in die ortsübliche Miete – also in der Regel in den Mietspiegel – endlich alle Mieten einfließen. Nicht nur jene, die sich in den letzten vier Jahren verändert haben. Mieten, die seit 10 Jahren gleichgeblieben sind, bleiben nach dem bisherigen System unberücksichtigt. Das ist nicht gerecht.
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