Fast kann man schon die Uhr danach stellen. Wann immer Bürger gegen staatliche Datensammelleidenschaft vor Gericht ziehen, setzt es Ohrfeigen für die Obrigkeit von den Herrschaften in Roben. Nun hat Deutschlands Spezialdatei für Ausländer den Stempel abgekriegt: in Teilen rechtswidrig, weil zu ausgiebig genutzt und diskriminierend.
Zumindest in Bezug auf EU-Bürger darf das Datenmonster Ausländerzentralregister nur noch eingeschränkt verwandt werden, entschieden Europas höchste Richter. Doch ihre Kernaussage, dass es diskrimierend ist, wenn sich ein Staat bei der Kriminalitätsbekämpfung eines Unterscheidungs-Rasters Ausländer/Nichtausländer bedient, hat grundsätzliche Bedeutung. Dass ein Land eine spezielle Datei führt, um den ausländerrechtlichen Status oder die Identität von Zuwanderern zu erfassen, mag legitim sein und sinnvoll. Aber Zugereiste zeitlebens in einem Sonder-Register zu speichern mit dem verdeckten Warnhinweis: Achtung nichtdeutsch, potenziell kriminell, ist eines offenen Landes unwürdig und gehört auf den Prüfstand.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
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