Ein Bürger möchte sich von seinen Waffen trennen. Er will nicht, dass sie weiter Schaden anrichten können, deshalb verkauft er sie eben nicht auf irgendeiner Waffenbörse, sondern bringt sie zum Ordnungsamt - in der Annahme, dort würden sie vernichtet. Doch was macht die Behörde? Sie sucht sich besonders wertvolle Exemplare aus und verkauft sie.
Es mag sein, dass das Frankfurter Ordnungsamt sein absurdes Verfahren bislang von Gesetz wegen anwenden musste (auch wenn andere Städte die entsprechende Vorschrift ganz anders ausgelegt haben). Fakt ist: Nach der Gesetzesnovelle gibt es keinen Grund mehr für den Waffenhandel der Stadt. Den Behörden ist es erlaubt, alle abgegebenen Gewehre, Pistolen und Revolver zu vernichten. Und das sollten sie unbedingt tun. Alles andere wäre eine vollkommene Missachtung der Interessen derjenigen, die sich von ihren Waffen trennen.
Gefragt ist nun die Frankfurter Politik: Sie muss dem Vorbild Crailsheims folgen und den Verkauf von Waffen beenden. In der Pflicht ist aber auch das Land Hessen. Es sollte den Weg Baden-Württembergs gehen und eine eindeutige Verwaltungsvorschrift erlassen.