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Kommentar: Schutz vor Verstümmelung

Eine mutige Entscheidung: In Oslo gibt die höchste Asylinstanz Flüchtlingsfamilien Bleiberecht, wenn ihren Kindern in der Heimat Gefahr droht.Von Hannes Gamillscheg

FR-Korrespondent in Skandinavien
FR-Korrespondent in Skandinavien
Foto: fr

Bravo, Oslo! Dort gibt die höchste (und politisch ungebundene) Asylinstanz Flüchtlingsfamilien Bleiberecht, wenn diese Töchter haben, die in ihrer Heimat Gefahr laufen, genital verstümmelt zu werden. Das ist eine mutige Entscheidung, die jetzt auf viel Kritik stößt, denn auch in Norwegen ist der Trend sonst umgekehrt: Asyl zu bekommen soll schwieriger werden, nicht leichter. Eltern sollten nicht dafür belohnt werden, dass dort, wo sie herkommen, weibliche Beschneidung Tradition ist, meinen die Kritiker. Man könne nicht allen aus einem Land mit grausamen Sitten automatisch Asyl geben, kritisiert der zuständige Minister.

Doch was ist die Alternative? Die Mädchen zurückzuschicken, obgleich man weiß, welches Schicksal sie erwartet? Das potenzielle Risiko der Genitalverstümmelung nicht zu untersuchen, hieße die Augen vor der Realität zu verschließen. Der Ausländerausschuss fühlt sich den Menschenrechten verpflichtet, nicht populistischen politischen Richtlinien. Es ist zu hoffen, dass sein Kurs Bestand hat, wenn im Herbst mit der Asylpolitik Wahlkampf gemacht wird.

Autor:  HANNES GAMILLSCHEG
Datum:  23 | 4 | 2009
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