Der 3. Dezember sei ein guter Tag für Väter, hieß es zum Sorgerechtsurteil. Das stimmt. Er ist aber auch ein guter Tag für Mütter und Kinder. Explizit heißt es im Urteil zwar nur, ledige Väter würden unzulässig diskriminiert, wenn sie nur mit Einwilligung der Mutter ein Sorgerecht erlangen könnten. Benachteiligt werden aber auch die Frauen.
Das Kindschaftsrecht von 1998, das grundsätzlich zuerst der Mutter das Sorgerecht für uneheliche Kinder gewährt, nagelt Frauen auf das alte Klischee fest, automatisch besser zu wissen, was für das Kind gut ist. Besonders krass kommt das in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck. Es bestätigte die Regelung mit dem Hinweis, wenn Frauen das Sorgerecht für den ledigen Vater ablehnten, geschehe dies mit Blick auf das Kindeswohl. Dass Männer, die dagegen klagen wollen, nicht die Sorge um ihren Sohn oder ihre Tochter umtreiben kann, ist eine unzeitgemäße Unterstellung. Wer die Geschlechtsrollen derart fixiert - hier die treusorgende Mutter, dort der nachlässige Vater -, der wird einer sich verändernden Wirklichkeit nicht gerecht, in der mehr Väter sich um ihre Kinder kümmern und mehr Mütter die Alleinzuständigkeit ablehnen. Schlimmer noch: Wer Männern suggeriert, sie seien als Väter inkompetent, liefert ihnen den Vorwand zum Rückzug. Zum Nachteil der Kinder.
Damit der 3. Dezember wirklich ein guter Tag für Frauen, Männer und Kinder wird, sollte die Bundesregierung das Sorgerecht flott dem Straßburger Urteil anpassen. Ein modernes Gesetz muss nicht lang ersonnen werden. Es lässt sich bei den europäischen Nachbarn abschreiben.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
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