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Kommentar: Überfälliges Verbot

Die Entscheidung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, nun gezielt gegen die „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und ihre Angehörige“ (HNG) vorzugehen, war überfällig.

Die Entscheidung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, nun gezielt gegen die „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und ihre Angehörige“ (HNG) vorzugehen, kann nur von ihrem Zeitpunkt her überraschen. Seit Jahren steht die größte Neonazi-Gruppierung des Landes unter strenger Beobachtung der Verfassungsschützer, weil sie sich nach Erkenntnissen der Ermittler nicht auf der Grundlage der Verfassung bewegt.

Der Verein dient, was ebenfalls seit Jahren bekannt ist, den oftmals zerstrittenen Neonazi-Gruppen als wichtige Dachorganisation, die dafür sorgen soll, dass die inhaftierten Rechtsextremisten „bei der Stange“ bleiben.

Wer genau liest, was das Bundesamt für Verfassungsschutz in den vergangenen Jahren über die HNG mit ihren 600 Mitgliedern zusammengetragen hat, dem drängt sich schon rasch die Frage auf: Wieso haben die Behörden so lange mit der Razzia und einem möglichen Vereinsverbot gewartet?

Ein Verein, dessen Ziel es ist, die Resozialisierung rechter Gewalttäter zu verhindern, sie in ihrer menschenverachtenden Gesinnung zu stärken und zu neuen Straftaten anzustiften, ein solcher Verein hat sein Existenzrecht verwirkt. Ein solcher Verein darf keinen Einfluss haben auf den Alltag in deutschen Justizvollzugsanstalten. Und ein solcher Verein darf nicht unter dem Deckmäntelchen der „Hilfe“ im Gefängnis neue Gefolgsleute rekrutieren.

Deshalb muss Thomas de Maizière jetzt auch den zweiten Schritt gehen und nach der Razzia möglichst rasch ein förmliches Verbotsverfahren gegen die HNG einleiten.

Datum:  7 | 9 | 2010
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