Was nützt ein Schritt in die richtige Richtung, wenn das Ziel zwei Schritte entfernt liegt? Wenig, und dieser Meinung ist auch der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat gestern eine Studie zu "Scoringwerten" vorgelegt, die Unternehmen als Bewertungsgrundlage für die Bonität ihrer Kunden dienen. Ergebnis: Große Teile der Datenpakete sind falsch, und bleiben oft jahrelang in den Karteien.
Deshalb, so Aigner, habe der Bundestag einen Schritt in die richtige Richtung getan: Im Mai wurde beschlossen, dass Anbieter wie die Schufa ihre Daten regelmäßig aktualisieren müssen, um falsche Bewertungen durch veraltete Angaben zu verhindern. Und die Daten werden für den Verbraucher einsehbar: Er soll nachvollziehen können, welche Daten wie darüber entscheiden, ob er Kredit bekommt und zu welchen Konditionen.
Zweifelsohne ist das eine Verbesserung. Doch das Gesetz geht nicht weit genug, weil eben der zweite Schritt fehlt. Warum muss der Verbraucher sich selbst auf die Suche nach den von ihm gespeicherten Daten machen? Warum sind die Auskunfteien nicht verpflichtet, von sich aus den Kunden zu informieren, wo es doch Hunderte von Auskunfteien gibt?
Einen dritten Schritt gar fordert der Bamberger Professor Andreas Oehler: eine zentrale Datenbank, transparent und in öffentlicher Hand. Vielen wird dieser Schritt wahrscheinlich zu weit gehen, weil auch der Staat nicht alles wissen muss. Doch er würde dem Bürger ersparen, den Sammlern seiner Daten nachzujagen.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
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