Die Gedanken sind frei, Wahlen auch. Nur die armen Wahlmänner und -frauen in der Bundesversammlung sind geknechtete und geknebelte Wesen: Sie müssen Kandidat X zum Bundespräsidenten bestimmen, auch wenn sie eigentlich Bewerber Y für besser halten. Auf der Basis dieses Plots plädieren die früheren Amtsinhaber Richard von Weizsäcker und Roman Herzog dafür, die Wahl für das höchste Staatsamt "freizugeben".
Das, mit Verlaub, ist Wortgeklingel samt populistischen Obertönen. Niemand zwingt einen CDU- oder FDP-Abgeordneten, für Christian Wulff zu votieren. Niemand kann ein Abweichen sanktionieren. Wohl aber muss jedes Mitglied der Bundesversammlung die politischen Folgen seiner Wahl mitbedenken. Ebenso wie diejenigen, die ihre Kandidaten nominieren, immer auch politische Ziele haben.
Wenn ausgerechnet von Weizsäcker und Herzog die Fahne der Freiheit schwingen, hat das etwas von Altvorderen-Herrlichkeit, die Grautöne in der eigenen Vergangenheit geflissentlich ausblendet. Herzog etwa war 1994 eindeutig der Kandidat des schwarz-gelben Lagers. Weizsäcker hatte 1984 nur eine Pro-forma-Gegnerin (Luise Rinser), zur Wiederwahl fünf Jahre später trat er vollends allein an. Eine schöne Freiheit, die nur die Wahl zwischen Weizsäcker und Weizsäcker erlaubt!
Jedes demokratische Amt - das "überparteiliche" des Bundespräsidenten eingeschlossen - wird im Kraftfeld von Interessen vergeben, darunter auch Partei-Interessen. Wer das illegitim findet oder gar verwerflich, der soll die Monarchie fordern. Da werden Amtsträger einfach geboren - ganz ohne politisches Kalkül.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
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