Vor dem Grundgesetz ist jede Meinung gleich. Sie mag klug und fundiert sein, oberflächlich oder richtig blöd, Karlsruhe stellt sie unter seinen Schutz. In der Regel jedenfalls, mit einer am Dienstag ausdrücklich bestätigten Ausnahme. Die tiefbraune Gesinnung, sofern sie nicht still im Kämmerlein gehegt wird, sondern laut auf die Straßen vorstößt, die darf nun mit höchstrichterlichem Segen Volksverhetzung genannt und als solche geahndet werden.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist wichtig und richtig. Er befreit nicht nur Wunsiedel, den oberfränkischen Begräbnisort des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß, der alljährlich zur rechtsextremen Wallstatt zu verkommen droht, aus steter Bedrängnis. Auch andere Städte dürfen nun Aufmärsche verbieten, in denen die NS-Diktatur oder ihre Hauptfiguren glorifiziert werden und die den öffentlichen Frieden gefährden. Der Beschluss beendet eine lange Phase der rechtlichen Verunsicherung, an der auch (ehemalige) Karlsruher Richter ihren Anteil hatten.
Demonstrationsfreiheit also nur für anständige Demokraten? Der Erste Senat bewegt sich auf einem schmalen Grat zwischen wehrhafter Demokratie und Meinungsfreiheit, neigt sich abwechselnd tief zu jeder Seite, verliert darüber aber nicht die Balance. Nein, es darf kein allgemeines Verbot geben, eine Meinung, und sei diese abwegig bis widerwärtig, zu äußern. Und doch, die deutsche Geschichte setzt ausnahmsweise Grenzen dort, wo es um nationalsozialistische Gewaltverherrlichung geht. Nicht jede Meinung muss gleich gewichtet werden, und das ist gut so.
Seit Februar 2010 laufen Bauarbeiten am Stuttgarter Bahnhof. Diskussion, Hintergründe, Fotostrecken und mehr im FR-Spezial.
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